Fahrtenbuchauflage

Fahrtenbuchauflage

Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen

Wer einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen der Bußgeldstelle im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommt, erhält zeitgleich einen freundlichen Hinweis auf eine Fahrtenbuch:

Kann der verantwortliche Farher innerhalb der Verjährungsfrist (3 Monate) nicht ermittelt werden, kann dem Halter des Fahrzeuges für dieses oder mehrere Fahrzeuge die Auflage erteilt werden, eine Fahrtenbuch zu führen.

Das ist zutreffend und ärgerlich zugleich: Sollte die Fahrtenbuchauflage erteilt werden, muss für die Dauer von mindestens 6 Monaten ein Fahrtenbuch geführt werden. Dort muss für jede Fahrt das Datum, die Uhrzeit, der Fahrzeugführer und das Kennzeichen notiert werden. Wird das Fahrtenbuch nicht oder nicht ordentlich geführt, kann (und wird) dies mit einem Bußgeld geahndet werden.

Strategien zur Vermeidung

Die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches ist an vielen Voraussetzungen geknüpft. Es muss immer im Einzelfall geschaut werden, wie sich Sachlage darstellt. Eine generelle Anleitung zum Umgang mit dem Anhörungsbogen oder dem Zeugenfragebogen gibt es nicht – es kommt immer genau auf den einzelnen Fall an. Manchmal genügt es, von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen – manchmal führt gerade die Ausübung dieses Rechts zur Fahrtenbuchauflage.

Eines ist jedoch klar und gilt immer: Je eher Sie Kontakt zu uns aufnehmen, umso größer sind die Chancen, dass wir die Fahrtenbuchauflage für Sie verhindern können.

Verteidigungsmöglichkeiten

Vor der Auferlegung eine Fahrtenbuches muss der Halter dazu angehört werden, da die Fahrtenbuchauflage mit einem erheblichen Eingriff in die Rechte verbunden ist.

Fehler, die im „Vorverfahren“ bereits gemacht wurden, sind hier nur noch schwer zu korrigieren. Daher nochmals: Je früher Sie Kontakt zu uns aufnehmen, umso besser können wir die Fahrtenbuchauflage verhindern.

Wird dennoch die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet, bleibt noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Hier wird durch das Gericht geprüft, ob die Fahrtenbuchauflage rechtmäßig ist.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Osnabrück auf.