Anwalt für Betrug

Betrug Anwalt Osnabrück

Betrug – Strafverteidigung in Osnabrück

Der Vorwurf des Betrugs zählt zu den häufigsten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht und kann erhebliche strafrechtliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits der Anfangsverdacht genügt häufig, um Ermittlungsverfahren einzuleiten, Konten zu überprüfen oder Durchsuchungen anzuordnen. In Osnabrück und Umgebung ist eine frühzeitige und strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend.

Was gilt rechtlich als Betrug?

Ein Betrug liegt gemäß § 263 StGB vor, wenn eine Person durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt oder aufrechterhält und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Typische Konstellationen sind unter anderem:

  • falsche Angaben bei Vertragsabschlüssen
  • Waren- oder Leistungsbetrug
  • Internet- und Onlinebetrug
  • Abrechnungs- und Versicherungsbetrug
  • Betrug im geschäftlichen Verkehr

Bereits der Versuch ist strafbar. Abhängig vom Einzelfall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen deutlich mehr.

Ermittlungsverfahren wegen Betrugs – was tun?

Wenn gegen Sie wegen Betrugs ermittelt wird, sollten Sie keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Jede Einlassung kann später gegen Sie verwendet werden. Als Strafverteidiger in Osnabrück prüfe ich insbesondere:

  • ob eine Täuschungshandlung tatsächlich vorliegt
  • ob ein Irrtum und ein Vermögensschaden nachweisbar sind
  • ob Vorsatz oder lediglich Fahrlässigkeit gegeben ist
  • ob Verfahrensfehler oder Beweisprobleme bestehen

Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig zu beeinflussen – idealerweise mit einer Einstellung oder einer deutlichen Strafmilderung.

Anwalt für Betrug in Osnabrück

Gerade bei Betrugsvorwürfen mit wirtschaftlichem Hintergrund ist juristische Erfahrung entscheidend. Eine effektive Verteidigung berücksichtigt sowohl die strafrechtliche als auch die wirtschaftliche Dimension des Verfahrens. Ich vertrete Mandanten aus Osnabrück und der Region in allen Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit – nicht nur in Osnabrück.

Gesetzliche Grundlage