Computerbetrug

Was ist Computerbetrug ?

Computerbetrug (§ 263a StGB) ist eine Straftat im deutschen Strafrecht, die das rechtswidrige Erlangen eines Vermögensvorteils durch unbefugte Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen umfasst. Anders als beim klassischen Betrug (§ 263 StGB) fehlt es an einer Täuschung einer Person; stattdessen wird die Manipulation eines Computersystems genutzt.

Der Tatbestand umfasst vier Begehungsweisen: die unrichtige Gestaltung eines Programms, die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, den unbefugten Gebrauch von Daten sowie sonstige unbefugte Einwirkungen auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs.

Beispiele für Computerbetrug:

  • Benutzen einer gefälschten oder manipulierten EC-Karte an einem Geldautomaten
  • Verwenden einer rechtswidrig erlangten Originalkarte
  • Phishing (Beschaffung persönlicher Daten anderer Personen (wie Passwort, Kreditkartennummer) mit gefälschten E-Mails oder Websites)
  • Benutzen von Daten, um eine schädigende Vermögensverfügung im elektronischen Zahlungsverkehr zu erwirken
  • Leerspielen von Spielautomaten bei illegale erlangter Kenntnis über den Programmablauf.

Welche Strafen gibt es für Computerbetrug?

Computerbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen (§ 263a Abs. 2 StGB), etwa bei bandenmäßiger Begehung oder großem Schaden, drohen auch deutlich höhere Strafen. Opfer können zudem Schadensersatzansprüche geltend machen.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Computerbetrug?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html