Sie als Beschuldigter

Sie haben einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder eine Vorladung? Sie wurden angehalten und mit einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit konfrontiert?


Dann sind Sie Beschuldiger bzw. Betroffener und haben eine Vielzahl prozessualer Rechte.

Die wichtigsten sind das Recht zum Schweigen und die Konsultation eines Anwaltes – davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.


Wenn Sie Beschuldigter in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sind, werden wir Sie gegen die Vorwürfe verteidigen. Wir sammeln die notwenigen Informationen und geben Ihnen eine realistische Einschät- zung der Lage. Im Anschluss empfehlen wir Ihnen Wege, die wir gemeinsam mit Ihnen gehen können bis das Verfahren erledigt ist. Hierbei haben wir nicht nur dieses Verfahren im Blick, sondern auch und insbesondere eventuelle Führerscheinmaßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde. Wir unterstützen Sie bei Fragen im Zusammenhang mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Haben Sie eine Frist versäumt oder neue Beweise? Dann lesen Sie unsere Beiträge über Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens.

Wir sind insbesondere spezialisiert auf dem Gebiet der Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Verkehrsverstöße

Lesen Sie gerne hierzu unsere Rechtstipps:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/alkohol-im-verkehr-die-trunkenheitsfahrt_152226.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kiffen-und-autofahren_150830.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrerflucht-das-unerlaubte-entfernen-vom-unfallort_152339.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mpu-nicht-bestanden-was-nun-209471.html