Diebstahl mit Waffen

Was ist Diebstahl mit Waffen?

Diebstahl mit Waffen ist eine besonders schwere Form des Diebstahls, die in § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB geregelt ist. Dabei begeht der Täter einen Diebstahl und führt gleichzeitig eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich.

Merkmale sind:

Diebstahl (§ 242 StGB) → Eine fremde bewegliche Sache wird weggenommen.
Waffe oder gefährliches Werkzeug → Der Täter hat eine Schusswaffe, ein Messer oder einen anderen gefährlichen Gegenstand dabei.
Bei der Tatbegehung → Die Waffe oder das gefährliche Werkzeug muss während des Diebstahls verfügbar sein (sie muss nicht eingesetzt werden).

Beispiele für Diebstahl mit Waffen:

Ein Ladendieb hat ein Messer in der Tasche, auch wenn er es nicht benutzt.
Ein Autodieb führt eine Schreckschusspistole mit sich.
Ein Einbrecher hat eine Eisenstange oder einen Baseballschläger dabei.

Welche Strafen gibt es für Diebstahl mit Waffen?

  • Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
  • In minder schweren Fällen: 3 Monate bis 5 Jahre

Falls der Täter die Waffe tatsächlich einsetzt oder Gewalt anwendet, kann es sich um Raub (§ 249 StGB) oder schweren Raub (§ 250 StGB) handeln, was noch härtere Strafen zur Folge hat.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Diebstahl mit Waffen?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 244 StGB – Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl;… – dejure.org