Was ist eine Beamtenbeleidigung?
Beamtenbeleidigung ist ein umgangssprachlicher Begriff – rechtlich gesehen gibt es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand für die Beleidigung von Beamten. Stattdessen fällt eine solche Beleidigung unter den allgemeinen Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB).
Beamte sind nicht besonders geschützt – sie werden strafrechtlich genauso behandelt wie normale Bürger, wenn es um Beleidigungen geht. Eine Beleidigung kann mündlich, schriftlich, gestisch oder durch Handlungen erfolgen. Auch in sozialen Medien können beleidigende Äußerungen gegenüber Beamten strafbar sein.
Beispiele für Beamtenbeleidigung:
Beleidigung während einer Verkehrskontrolle
Ein Autofahrer wird von einem Polizisten angehalten und beschimpft diesen mit Schimpfwörtern wie „Du Wichser“ oder „Was willst du, du Arschloch?“
Das wäre eine Beleidigung, auch wenn der Polizist seine Dienstaufgabe durchführt.
Zeigen des Mittelfingers
Jemand fährt an einem Polizisten vorbei und zeigt ihm den Mittelfinger, ohne dass es zu einem Gespräch kommt. Dies könnte als Beleidigung gewertet werden.
Beschimpfungen auf einer Demo
Bei einer Demonstration ruft jemand „Scheiß-Bullen“ oder ähnliches, um die Polizei zu beleidigen. Dies fällt ebenfalls unter Beamtenbeleidigung.
Schriftliche Beleidigung
In einem öffentlichen Kommentar oder auf sozialen Medien beschimpft jemand einen Beamten als „faulen Beamten“ oder „inkompetenten Idioten“. Auch das ist eine Beleidigung im rechtlichen Sinne.
Beleidigung bei einer Amtshandlung
Ein Bürger beschwert sich in einem Rathaus und nennt den Beamten „faul“, „unfähig“ oder macht herabsetzende Bemerkungen über dessen Arbeitsweise.
Was ist die Strafe für Beamtenbeleidigung?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bei Tätlichkeit bis zu zwei Jahre) Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und der Schwere der Beleidigung.
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Beamtenbeleidigung?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.