Vergewaltigung

Was ist eine Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung ist eine Form von sexueller Gewalt, bei der eine Person gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr oder zu anderen sexuellen Handlungen gezwungen wird – meist durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Dabei spielt fehlende Zustimmung (Konsens) eine zentrale Rolle.

Beispiele für Vergewaltigung:

Gewalt und Zwang

Ein Mann zwingt eine Frau mit körperlicher Gewalt zum Geschlechtsverkehr, obwohl sie sich wehrt, „Nein“ sagt und ihn anfleht, aufzuhören.

Körperliche Gegenwehr ist nicht notwendig, damit es als Vergewaltigung gilt. Die klare Ablehnung reicht aus.

Sex mit bewusstloser Person

Eine Person hat Sex mit jemandem, der nach Alkohol- oder Drogenkonsum bewusstlos ist und keine Zustimmung geben kann.

Sex ohne bewusste Zustimmung – selbst ohne Gewalt – ist eine Vergewaltigung, wenn die andere Person nicht einwilligungsfähig ist.

Beziehung oder Ehe

Ein Ehepartner zwingt den anderen zum Sex, obwohl dieser deutlich sagt, dass er oder sie nicht möchte.

Auch in einer Beziehung oder Ehe ist Sex ohne Zustimmung eine Vergewaltigung. Ein „Ja“ muss immer freiwillig sein.

Drohung statt Gewalt

Ein Chef droht seiner Mitarbeiterin mit Kündigung, wenn sie nicht mit ihm schläft, und sie gibt nach aus Angst.

Auch Drohungen (nicht nur körperliche Gewalt) können eine Vergewaltigung darstellen, wenn die sexuelle Handlung erzwungen ist.

Welche Strafen gibt es für Vergewaltigung?

Die Strafen für Vergewaltigung hängen in Deutschland von der Schwere der Tat, den Begleitumständen und dem Strafmaß im Gesetz ab. Geregelt ist das in § 177 Strafgesetzbuch (StGB).

Grundstrafe (§ 177 StGB)

Wenn jemand eine andere Person gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen nötigt:

Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren
(Mindestens 2 Jahre, wenn es sich um Vergewaltigung im engeren Sinne handelt, z. B. mit Eindringen in den Körper)

Schwerwiegendere Fälle – Strafverschärfung

1. Mit Gewalt, Drohung oder schutzloser Lage ausgenutzt

Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren

Beispiele:

  • Das Opfer wird geschlagen oder mit einer Waffe bedroht
  • Die betroffene Person ist bewusstlos, betrunken oder schläft

2. Besonders schwerer Fall (§ 177 Abs. 6 StGB)

Wenn zum Beispiel:

  • Mehrere Täter gemeinsam handeln (z. B. Gruppenvergewaltigung)
  • Die Tat besonders brutal ist
  • Das Opfer schwer körperlich oder psychisch verletzt wird

Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren

3. Mit Todesfolge (§ 178 StGB)

Wenn das Opfer an den Folgen der Vergewaltigung stirbt:

Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder sogar lebenslange Freiheitsstrafe

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Vergewaltigung?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 177 StGB – Einzelnorm