Was ist Cybergrooming?
Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen und Manipulieren von Kindern oder Jugendlichen über das Internet, mit dem Ziel, sexuelle Kontakte oder Handlungen vorzubereiten oder zu erzwingen.
Beispiele für Cybergrooming:
Ein Erwachsener schreibt einem 12-jährigen Kind über Instagram: „Du bist echt süß – schick mir doch mal ein Bild ohne Shirt.“
Eine erwachsene Person spielt online mit einem Kind, baut Vertrauen auf, und fragt nach einem Treffen „zum Kuscheln“.
Eine erwachsene Person gibt sich als 14-Jähriger aus und chattet mit einem Mädchen, das in Wahrheit 11 ist – mit sexuellen Absichten.
Was sind die Strafen für Cybergrooming?
Das Cybergrooming wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Cybergrooming?
Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.