Was ist Exhibitionismus?
Exhibitionismus ist eine Tathandlung, bei der eine Person anderen gegen deren Willen ihre Geschlechtsorgane zeigt, um dadurch selbst sexuell erregt zu werden. Es geht also um das absichtliche Entblößen in der Öffentlichkeit, um eine Reaktion (z. B. Schreck, Ekel, Überraschung) zu provozieren – nicht um einvernehmliches Zeigen des Körpers.
Beispiele für Exhibitionismus:
Entblößung in der Öffentlichkeit
Ein Mann steht an einem Parkweg und öffnet plötzlich seinen Mantel oder die Hose, um sein Geschlechtsteil vor einer fremden Person – meist einer Frau oder einem Kind – zu zeigen.
Exhibitionismus im öffentlichen Verkehr
In einer fast leeren U-Bahn sitzt ein Mann in einem Abteil und manipuliert sich an seinem Geschlechtsteil, während er Blickkontakt mit einer Frau hält.
Flashing über Videochat
Eine Person gibt sich online als harmloser Gesprächspartner aus und zeigt dann plötzlich in einem Videoanruf oder Livestream ihr Genital.
Masturbation in der Öffentlichkeit
Ein Mann steht im Gebüsch eines Schulwegs und beobachtet Schülerinnen, während er masturbiert – ohne physischen Kontakt.
Welche Strafen gibt es für Exhibitionismus?
Eine exhibitionistische Handlung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Was tun bei einer Anzeige oder Anklage wegen Exhibitionismus?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.