Was versteht man unter Jugendpornographie?
Jugendpornografie bezeichnet die Darstellung von sexuellen Handlungen oder nackten Jugendlichen im Alter zwischen 14 und unter 18 Jahren, wenn diese in einer pornografischen Weise erfolgt – z. B. in Bildern, Videos oder Texten. Auch wenn Jugendliche darin freiwillig mitgewirkt haben, ist die Verbreitung, der Besitz oder die Herstellung strafbar.
Jugendpornografie strafbar, wenn sie:
- sexuelle Handlungen von Jugendlichen zeigt,
- die Genitalien oder das Gesäß in unnatürlich geschlechtsbetonter Weise darstellt,
- in Bild, Video, Audio, Zeichnung oder Animation erfolgt.
Beispiele für Jugendpornographie:
- Ein 17-Jähriger schickt seiner Freundin ein Nacktfoto, sie leitet es ohne seine Zustimmung weiter.
- Eine Plattform zeigt pornografische Inhalte mit Darstellern, die offensichtlich unter 18 sind.
- Eine Person speichert Videos, in denen 15- oder 16-Jährige beim Sex gefilmt wurden.
- Auch Deepfakes oder KI-generierte Darstellungen gelten als strafbar, wenn sie realistisch erscheinen.
Welche Strafen gibt es für Jugendpornographie?
Besitz, Herstellung oder Weitergabe: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Gewerbliche oder organisierte Verbreitung: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Schwerer Fall oder Missbrauch von Machtverhältnissen: noch höhere Strafen möglich
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Jugendpornographie?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.