Jugendpornographie

Was versteht man unter Jugendpornographie?

Jugendpornografie bezeichnet die Darstellung von sexuellen Handlungen oder nackten Jugendlichen im Alter zwischen 14 und unter 18 Jahren, wenn diese in einer pornografischen Weise erfolgt – z. B. in Bildern, Videos oder Texten. Auch wenn Jugendliche darin freiwillig mitgewirkt haben, ist die Verbreitung, der Besitz oder die Herstellung strafbar.

Jugendpornografie strafbar, wenn sie:

  • sexuelle Handlungen von Jugendlichen zeigt,
  • die Genitalien oder das Gesäß in unnatürlich geschlechtsbetonter Weise darstellt,
  • in Bild, Video, Audio, Zeichnung oder Animation erfolgt.

Beispiele für Jugendpornographie:

  • Ein 17-Jähriger schickt seiner Freundin ein Nacktfoto, sie leitet es ohne seine Zustimmung weiter.
  • Eine Plattform zeigt pornografische Inhalte mit Darstellern, die offensichtlich unter 18 sind.
  • Eine Person speichert Videos, in denen 15- oder 16-Jährige beim Sex gefilmt wurden.
  • Auch Deepfakes oder KI-generierte Darstellungen gelten als strafbar, wenn sie realistisch erscheinen.

Welche Strafen gibt es für Jugendpornographie?

Besitz, Herstellung oder Weitergabe: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Gewerbliche oder organisierte Verbreitung: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe

Schwerer Fall oder Missbrauch von Machtverhältnissen: noch höhere Strafen möglich

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Jugendpornographie?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 184c StGB – Einzelnorm