Anwalt für Handel mit Amphetamin in Osnabrück

Handel mit Amphetamin – Freiheitsstrafe droht locker


Der Handel mit Amphetamin wird von den Gerichten als schwere BtM-Straftat eingestuft. Bereits Vorbereitungshandlungen können ausreichen. In Osnabrück sind häufig Ermittlungsgruppen und Telekommunikationsüberwachung beteiligt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wir sammeln alle notwendigen Informationen und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage.


Welche Strafen sind bei Handel mit Amphetamin zu erwarten?


Grundtatbestand

  • Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren
    (§ 29a BtMG)

Qualifikationen

  • bandenmäßig
  • gewerbsmäßig
  • bewaffnet

Regelmäßig droht eine mehrjährige Freiheitsstrafen, leider oft ohne Bewährung!


Konsequente Strafverteidigung


Wir verteidigen Sie bei:

  • Haftbefehlen,
  • Durchsuchungen,
  • Banden- und Gewerbsmäßigkeitsvorwürfen.
  • Vorwurf der Einfuhr

Wie beschaffen uns die notwendigen Informationen, die zu Ihrer Verteidigung erforderlich sind. Dann gehen wir alles systematisch durch und legen unseren Fokus auf ein faires Verfahren.


Ziel der Verteidigung

Unser Ziel ist es, Sie vor einer (zu harten) Bestrafung zu bewahren. Wir wollen insbesondere:

  • Haftvermeidung,
  • Reduzierung des Tatvorwurfs,
  • bestmögliche strafrechtliche Lösung.

Je früher Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten.


Was tun, bei einer Vorladung oder Anklage wegen Handel mit Amphetamin?


Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen beschaffen und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.

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