Anwalt für Körperverletzung

Anwalt für Körperverletzung in Osnabrück

Ein Vorwurf der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB gehört zu den häufigsten Delikten im Strafrecht. Auch wenn es sich rechtlich um ein Grunddelikt handelt, können die strafrechtlichen, beruflichen und persönlichen Folgen erheblich sein.

Als Anwalt für einfache Körperverletzung in Osnabrück vertrete ich Beschuldigte im gesamten Strafverfahren – von der ersten Vorladung durch die Polizei bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Osnabrück. Ziel ist stets eine konsequente Wahrung Ihrer Rechte, eine kritische Prüfung der Beweislage und die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.

Strafverteidigung bei Körperverletzungsvorwürfen in Osnabrück

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung werden in Osnabrück häufig durch Anzeigen nach Auseinandersetzungen im privaten Umfeld, in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder im Straßenverkehr ausgelöst. Nicht selten steht dabei Aussage gegen Aussage.

Ein erfahrener Strafverteidiger für Körperverletzungsdelikte übernimmt unter anderem:

  • die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück
  • die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte
  • die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs
  • die frühzeitige Weichenstellung für eine mögliche Verfahrenseinstellung

Was ist eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)?

Eine einfache Körperverletzung liegt vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Der Tatbestand ist bewusst weit gefasst und umfasst zahlreiche Alltagssituationen.

Typische Beispiele sind:

  • Schläge oder Tritte
  • Ohrfeigen oder Faustschläge
  • Stoßen, Festhalten oder Wegdrängen
  • das Zufügen von Schmerzen ohne sichtbare Verletzungen

Bereits das Verursachen von Schmerzen kann für eine Strafbarkeit ausreichen – selbst dann, wenn keine bleibenden Verletzungen vorliegen.

Vorsatz, Beweisprobleme und typische Streitpunkte

Für eine Verurteilung wegen § 223 StGB ist in der Regel vorsätzliches Handeln erforderlich. In der Praxis ergeben sich häufig entscheidende Verteidigungsansätze, etwa bei folgenden Fragen:

  • Lag tatsächlich ein Vorsatz vor oder nur Fahrlässigkeit?
  • Handelte es sich um eine reflexartige oder unbewusste Handlung?
  • Sind Zeugenaussagen widersprüchlich oder interessengeleitet?
  • Wie belastbar sind ärztliche Atteste oder Verletzungsdokumentationen?

Ein Anwalt für einfache Körperverletzung in Osnabrück prüft die Beweislage sorgfältig und deckt Schwächen der Anklage konsequent auf.

Strafmaß bei einfacher Körperverletzung

Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) wird mit

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
  • Geldstrafe

bedroht.

In der Praxis reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu Bewährungs- oder Freiheitsstrafen, insbesondere bei:

  • einschlägigen Vorstrafen
  • wiederholten Körperverletzungsdelikten
  • Eskalationen mit mehreren Beteiligten

Zusätzlich drohen häufig:

  • Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten
  • zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
  • Einträge im (erweiterten) Führungszeugnis

Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann maßgeblich dazu beitragen, strafmildernde Umstände geltend zu machen oder eine Einstellung des Verfahrens, etwa nach § 153 StPO, zu erreichen.

Typische Verteidigungsansätze bei § 223 StGB

In Osnabrück geführte Körperverletzungsverfahren weisen häufig ähnliche Konstellationen auf. Mögliche Verteidigungsansätze sind unter anderem:

  • Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Zeugen oder Geschädigten
  • widersprüchliche Aussagen mehrerer Beteiligter
  • unklare Verletzungsursachen
  • Notwehr oder Notwehrüberschreitung
  • Provokationen oder Eskalationsdynamiken
  • geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse

Nicht selten entscheidet die frühe strategische Ausrichtung des Verfahrens über dessen Ausgang.

Vorladung oder Anzeige wegen Körperverletzung in Osnabrück – was tun?

Wenn Sie in Osnabrück wegen einfacher Körperverletzung angezeigt wurden oder eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, gilt:

  • Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
  • Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vor jeder Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. Ein Strafverteidiger übernimmt für Sie die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Anwalt für einfache Körperverletzung in Osnabrück

Ich vertrete Mandanten in Osnabrück und Umgebung in allen Stadien des Strafverfahrens – diskret, engagiert und mit klarer strafrechtlicher Schwerpunktsetzung. Auch bei einer vermeintlich „einfachen“ Körperverletzung können früh getroffene Entscheidungen den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen.

Gesetzliche Grundlage