Brandstiftungsdelikte – Bundesweite Strafverteidigung mit Erfahrung
Anwalt für Brandstiftungsdelikte
anwalt für brandstiftungsdelikte
Brandstiftungsdelikte zählen zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Strafrecht. Sie sind regelmäßig mit hohen Freiheitsstrafen, erheblichen wirtschaftlichen Folgen und oftmals existenziellen Konsequenzen verbunden. Als Anwalt für Strafrecht übernehmen wir bundesweit die Verteidigung in Verfahren wegen Brandstiftungsdelikten und angrenzender Vermögensstraftaten.
Gerade bei Brandstiftungsvorwürfen ist eine frühzeitige, strategische und konsequente Verteidigung entscheidend. Die Verfahren sind häufig technisch komplex, beweisintensiv und von Sachverständigengutachten geprägt. Fehler in der Ermittlungsphase wirken sich unmittelbar auf den weiteren Verfahrensverlauf aus.
Aufgrund unserer besonderen Erfahrung verteidigen wir insbesondere in den folgenden Bereichen:
Brandstiftung (§ 306 StGB)
Der Tatbestand der Brandstiftung erfasst das vorsätzliche Inbrandsetzen fremder Gebäude, Fahrzeuge oder sonstiger Sachen von erheblichem Wert. Bereits der Eintritt eines Brandes genügt, ein vollständiges Abbrennen ist nicht erforderlich. Wir prüfen sorgfältig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, insbesondere hinsichtlich Vorsatz, Tatobjekt und Beweisführung.
Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
Die schwere Brandstiftung stellt ein Verbrechen dar und ist bereits dann verwirklicht, wenn etwa ein Wohngebäude oder eine regelmäßig von Menschen genutzte Räumlichkeit in Brand gesetzt wird – unabhängig davon, ob sich zum Tatzeitpunkt Personen im Objekt befanden. Aufgrund der hohen Mindeststrafen liegt der Fokus der Verteidigung auf der rechtlichen Einordnung, dem Vorsatznachweis und möglichen minder schweren Fällen.
Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)
Bei besonders schweren Fällen, etwa bei schweren Gesundheitsschäden oder Todesfolge, drohen langjährige Freiheitsstrafen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung erfordert hier eine detaillierte Analyse der Kausalität, des Zurechnungszusammenhangs sowie der gutachterlichen Feststellungen zum Brandverlauf und zu möglichen Alternativursachen.
Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB)
Nicht jeder Brand beruht auf vorsätzlichem Handeln. Fahrlässige Brandstiftung kommt insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit Feuer, technischen Defekten oder unzureichenden Sicherungsmaßnahmen in Betracht. Wir prüfen, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Sorgfaltsverstoß vorliegt oder ob der Brand auf nicht beherrschbare Umstände zurückzuführen ist.
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Brandstiftungsdelikte stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Versicherungsbetrugs. Ermittlungsbehörden unterstellen in diesen Fällen regelmäßig eine vorsätzliche Brandlegung zur Erlangung von Versicherungsleistungen. Die Verteidigung erfordert eine enge Verzahnung von Strafrecht, Versicherungsrecht und Beweiswürdigung, insbesondere im Hinblick auf Motivlage, wirtschaftliche Situation und Brandursachengutachten.
Konsequente Verteidigung – bundesweit
Bei Brandstiftungsdelikten steht für Beschuldigte regelmäßig viel auf dem Spiel – strafrechtlich, wirtschaftlich und persönlich. Wir verteidigen bundesweit mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und strategischem Weitblick. Jeder Fall wird individuell analysiert, jede Verteidigungsstrategie gezielt auf die konkrete Situation des Mandanten abgestimmt.
