Anwalt für Brandstiftungsdelikte in Osnabrück
Brandstiftungsdelikte – Strafverteidigung in Osnabrück mit Erfahrung
anwalt für brandstiftungsdelikte in osnabrück
Brandstiftungsdelikte gehören zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Strafrecht und sind regelmäßig mit hohen Freiheitsstrafen sowie erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbunden. Als Anwalt für Strafrecht vertreten wir Mandanten in Osnabrück und Umgebung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Brandstiftungsdelikten.
Gerade bei Ermittlungen durch die Polizei Osnabrück oder die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Brandstiftungsverfahren sind häufig komplex, stark beweislastig und beruhen maßgeblich auf Brandursachengutachten und technischen Bewertungen.
Aufgrund unserer Erfahrung verteidigen wir in Osnabrück insbesondere in den folgenden Bereichen:
Brandstiftung (§ 306 StGB)
Der Tatbestand der Brandstiftung erfasst das vorsätzliche Inbrandsetzen fremder Gebäude, Fahrzeuge oder sonstiger Sachen von erheblichem Wert. Bereits das Entstehen eines Brandes genügt. Wir prüfen sorgfältig, ob die Voraussetzungen des Tatbestandes tatsächlich erfüllt sind, insbesondere hinsichtlich Vorsatz, Tatobjekt und Beweislage.
Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
Die schwere Brandstiftung stellt ein Verbrechen dar und ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht. Bereits das Inbrandsetzen eines Wohngebäudes oder eines regelmäßig von Menschen genutzten Objekts genügt, unabhängig davon, ob sich Personen im Gebäude befanden. In der Verteidigung legen wir besonderes Augenmerk auf die rechtliche Einordnung und mögliche minder schwere Fälle.
Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)
Bei besonders schweren Fällen – etwa bei schweren Verletzungen oder Todesfolge – drohen langjährige Freiheitsstrafen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung erfordert eine detaillierte Analyse der Brandursache, der Kausalität sowie der gutachterlichen Feststellungen.
Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB)
Viele Verfahren beruhen nicht auf vorsätzlichem Handeln, sondern auf dem Vorwurf fahrlässiger Brandverursachung, etwa durch unsachgemäßen Umgang mit Feuer, technische Defekte oder vermeintliche Sorgfaltspflichtverletzungen. Wir prüfen, ob tatsächlich ein strafbares fahrlässiges Verhalten vorliegt oder ob alternative Ursachen in Betracht kommen.
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Häufig wird Brandstiftung mit dem Vorwurf des Versicherungsbetrugs kombiniert. Ermittlungsbehörden unterstellen dabei eine vorsätzliche Brandlegung zur Erlangung von Versicherungsleistungen. Wir verteidigen in diesen Fällen sowohl gegen den Brandstiftungsvorwurf als auch gegen den Betrugsvorwurf und prüfen insbesondere Motivlage, wirtschaftliche Hintergründe und die Tragfähigkeit der Gutachten.
Strafverteidigung bei Brandstiftungsdelikten in Osnabrück
Bei Brandstiftungsdelikten steht für Beschuldigte in Osnabrück häufig viel auf dem Spiel – strafrechtlich, beruflich und persönlich. Wir vertreten Sie mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und einer klaren Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und die bestmögliche Lösung für den Mandanten zu erreichen.
