Anwalt für schwere Brandstiftung in Osnabrück
Schwere Brandstiftung – Strafverteidigung in Osnabrück mit Erfahrung
anwalt für schwere brandstiftung in osnabrück
Die schwere Brandstiftung zählt zu den gravierendsten Vorwürfen des Strafrechts und ist als Verbrechen eingestuft. Bereits der Tatvorwurf kann zu erheblichen strafrechtlichen, beruflichen und persönlichen Konsequenzen führen. Als Anwalt für Strafrecht vertreten wir Mandanten in Osnabrück und Umgebung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen schwerer Brandstiftung.
Gerade bei Ermittlungen durch die Polizei Osnabrück oder die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Verfahren wegen schwerer Brandstiftung sind regelmäßig komplex und stark von technischen Gutachten geprägt.
Was ist eine schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)?
Eine schwere Brandstiftung liegt insbesondere vor, wenn vorsätzlich:
- ein Gebäude, ein Gebäudeteil oder ein Raum, der der Wohnung von Menschen dient,
- oder ein Objekt, das regelmäßig dem Aufenthalt von Menschen dient,
in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört wird.
Entscheidend ist, dass es nicht darauf ankommt, ob sich zum Tatzeitpunkt tatsächlich Personen im Gebäude befanden. Der Tatbestand schützt bereits die abstrakte Gefahr für Leib und Leben.
Schwere Brandstiftung in Osnabrück – typische Fallkonstellationen
In Osnabrück betreffen Vorwürfe der schweren Brandstiftung häufig:
- Brände in Mehrfamilienhäusern
- Brandlegungen in Wohn- und Mischgebäuden
- Brände in leerstehenden, aber bewohnbaren Objekten
- Brandereignisse in Garagenanlagen mit Wohnbezug
Die rechtliche Einordnung als schwere Brandstiftung ist dabei häufig Gegenstand intensiver juristischer Auseinandersetzungen.
Verteidigungsansätze bei schwerer Brandstiftung
Die Verteidigung konzentriert sich insbesondere auf die kritische Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen. Ansatzpunkte bestehen unter anderem bei:
- der Frage, ob das Tatobjekt tatsächlich dem Wohnen diente,
- der Auslegung des Begriffs „Inbrandsetzen“,
- der Bewertung von Brandursachengutachten,
- alternativen Brandursachen,
- dem Nachweis des Vorsatzes,
- der Annahme eines minder schweren Falles.
Nicht selten lassen sich erhebliche Zweifel an der rechtlichen Einordnung oder an der Beweisführung begründen.
Strafrahmen bei schwerer Brandstiftung
Der gesetzliche Strafrahmen nach § 306a StGB beträgt:
- Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr,
- in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Zusätzlich drohen häufig Nebenfolgen wie Bewährungsauflagen, Schadensersatzforderungen oder berufliche Konsequenzen.
Strafverteidigung bei schwerer Brandstiftung in Osnabrück
Bei einem Vorwurf der schweren Brandstiftung steht für Beschuldigte in Osnabrück regelmäßig viel auf dem Spiel. Wir vertreten Sie mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und einer klar strukturierten Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und den bestmöglichen Ausgang zu erreichen.
Hier ist der Gesetzestext:
Schwere Brandstiftung § 306b StGB