Anwalt für besonders schwere Brandstiftung in Osnabrück
Besonders schwere Brandstiftung – Strafverteidigung in Osnabrück mit Erfahrung
anwalt für besonders schwere brandstiftung in osnabrück
Der Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung gehört zu den schärfsten Anschuldigungen des deutschen Strafrechts. Die Strafandrohungen sind erheblich und regelmäßig mit langjährigen Freiheitsstrafen verbunden. Als Anwalt für Strafrecht vertreten wir Mandanten in Osnabrück und Umgebung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen besonders schwerer Brandstiftung.
Bei Ermittlungen durch die Polizei Osnabrück oder die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist eine frühzeitige, konsequente Verteidigung von zentraler Bedeutung. Verfahren nach § 306b StGB werden mit hohem Ermittlungsdruck geführt und basieren häufig auf umfangreichen Gutachten und Indizien.
Was ist eine besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)?
Eine besonders schwere Brandstiftung liegt vor, wenn durch eine Brandstiftung:
- ein Mensch in die konkrete Gefahr des Todes gebracht wird,
- eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht wird,
- oder der Täter in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Der Tatbestand setzt regelmäßig eine qualifizierte Gefährdung von Personen voraus und geht deutlich über die schwere Brandstiftung hinaus.
Besonders schwere Brandstiftung in Osnabrück – typische Konstellationen
In der Praxis betreffen Ermittlungen wegen besonders schwerer Brandstiftung in Osnabrück häufig:
- Brände in bewohnten Mehrfamilienhäusern
- Brandlegungen mit eingeschlossenen oder gefährdeten Personen
- Brände zur Verdeckung anderer Straftaten
- Brandereignisse mit schweren Verletzungen oder Todesfolge
Bereits die Annahme einer konkreten Lebensgefahr kann zur Anwendung des § 306b StGB führen.
Verteidigungsansätze bei besonders schwerer Brandstiftung
Die Verteidigung konzentriert sich auf eine intensive Prüfung der qualifizierenden Merkmale. Ansatzpunkte bestehen insbesondere bei:
- der Frage, ob tatsächlich eine konkrete Lebensgefahr bestand,
- der Bewertung medizinischer und brandtechnischer Gutachten,
- dem Kausalzusammenhang zwischen Brand und Gefahr,
- der subjektiven Tatseite (Vorsatz, Absicht),
- der Abgrenzung zur schweren Brandstiftung (§ 306a StGB).
Gerade in diesen Verfahren entscheiden feine juristische Abgrenzungen über Jahre Freiheitsstrafe.
Strafrahmen bei besonders schwerer Brandstiftung
Der gesetzliche Strafrahmen nach § 306b StGB beträgt:
- Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren,
- in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
In vielen Fällen droht eine langjährige Haftstrafe ohne Bewährung.
Strafverteidigung bei besonders schwerer Brandstiftung in Osnabrück
Bei einem Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung steht für Beschuldigte in Osnabrück regelmäßig die persönliche und berufliche Existenz auf dem Spiel. Wir verteidigen mit höchster fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und einer konsequenten, strategischen Vorgehensweise. Ziel ist es, den Tatvorwurf kritisch zu prüfen und frühzeitig Einfluss auf den Gang des Verfahrens zu nehmen.
Gesetzestext:
Schwere Brandstiftung § 306b StGB