Hausdurchsuchung im Sexualstrafrecht – besonders gravierende Situation
Hausdurchsuchung Sexualstrafrecht Osnabrück
Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten gehören zu den intensivsten und belastendsten Ermittlungsmaßnahmen. Sie erfolgen häufig früh morgens, unangekündigt und gehen fast immer mit der Beschlagnahme digitaler Geräte einher.
Wenn bei Ihnen in Osnabrück eine Durchsuchung wegen eines Sexualdelikts durchgeführt wird, ist absolut kontrolliertes Verhalten zwingend erforderlich. Bereits kleine Fehler können den Tatvorwurf erheblich verschärfen.
1. Durchsuchungsbeschluss prüfen – keine Diskussionen führen
Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen. Prüfen Sie – soweit möglich:
- Ihren Namen
- den konkreten Tatvorwurf
- die genannten Räumlichkeiten
Leisten Sie keinen Widerstand, aber führen Sie keine Gespräche über den Vorwurf.
2. Striktes Schweigen – insbesondere zu digitalen Inhalten
Im Sexualstrafrecht gilt mehr als in jedem anderen Bereich:
- Keine Aussagen zur Sache
- Keine Erklärungen zu Dateien, Bildern oder Videos
- Keine technischen Erläuterungen
- Keine Passwörter oder Zugangsdaten
Auch scheinbar harmlose Aussagen („Das war automatisch“, „Das gehört mir nicht“) können später massiv gegen Sie verwendet werden.
3. Beschlagnahme von Handy, Laptop und Datenträgern
In nahezu allen Sexualstrafverfahren werden beschlagnahmt:
- Smartphones
- Laptops / PCs
- Tablets
- externe Festplatten
- USB-Sticks
Notieren Sie – wenn möglich – welche Geräte mitgenommen werden. Stimmen Sie keiner freiwilligen Herausgabe ohne anwaltliche Beratung zu.
4. Nichts unterschreiben – keine „freiwillige“ Mitwirkung
Unterschreiben Sie:
- keine Sicherstellungsprotokolle ohne Prüfung
- keine Einverständniserklärungen
- keine Erklärungen zur Nutzung der Geräte
Eine angeblich „freiwillige Herausgabe“ kann spätere Verwertungsverbote ausschließen und Ihre Verteidigungsposition erheblich schwächen.
5. Sofort Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren – idealerweise während der Durchsuchung
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu
Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf.
Frühes anwaltliches Eingreifen kann:
- die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung prüfen
- unzulässige Maßnahmen dokumentieren
- die Weichen für Verwertungsverbote stellen
- den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens entscheidend beeinflussen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ruhe bewahren
- Durchsuchungsbeschluss prüfen
- Konsequent schweigen
- Nichts unterschreiben
- Sofort Strafverteidiger kontaktieren
Fazit
Eine Hausdurchsuchung wegen eines Sexualdelikts ist eine extreme Ausnahmesituation – rechtlich wie persönlich. Sie bedeutet keinen Schuldspruch, kann aber den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich prägen. Wer jetzt richtig handelt und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, verbessert seine Verteidigungschancen erheblich.
Wir verteidigen Ihre Rechte bundesweit – nicht nur in Osnabrück.
