Anwalt für Diebstahl

Diebstahl Anwalt Osnabrück

Diebstahl – Strafverteidigung in Osnabrück

Der Vorwurf des Diebstahls betrifft die Wegnahme fremder beweglicher Sachen und zählt zu den klassischen Eigentumsdelikten im Strafrecht. Auch vermeintlich geringfügige Fälle können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sollten nicht unterschätzt werden. In Osnabrück werden Diebstahlsdelikte regelmäßig konsequent verfolgt.

Wann liegt ein Diebstahl vor?

Ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB liegt vor, wenn eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen wird, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Entscheidend sind dabei insbesondere:

  • die Wegnahme gegen oder ohne den Willen des Berechtigten
  • das Vorliegen einer Zueignungsabsicht
  • die Fremdheit der Sache

Typische Erscheinungsformen sind unter anderem:

  • Ladendiebstahl
  • Diebstahl von Fahrrädern oder Fahrzeugteilen
  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Taschendiebstahl

Je nach Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls – richtig reagieren

Bereits bei einfachen Diebstahlsvorwürfen kann es zu Vorladungen, Hausverboten, Strabefehlen oder Vorstrafeneinträgen kommen. Unbedachte Aussagen verschlechtern häufig die eigene Position.

Als Strafverteidiger in Osnabrück prüfe ich unter anderem:

  • ob eine strafbare Wegnahme tatsächlich vorliegt
  • ob die Zueignungsabsicht nachweisbar ist
  • ob Rechtfertigungs- oder Strafmilderungsgründe greifen
  • ob das Verfahren eingestellt werden kann

Ziel ist eine möglichst frühzeitige Beendigung des Verfahrens oder eine deutliche Reduzierung der strafrechtlichen Folgen.

Anwalt für Diebstahl in Osnabrück

Gerade bei Diebstahlsdelikten ist eine erfahrene Strafverteidigung wichtig, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Ich vertrete Mandanten aus Osnabrück und Umgebung bei Diebstahlsvorwürfen in allen Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit – nicht nur in Osnabrück.

Gesetzliche Grundlage