Anwalt für üble Nachrede Osnabrück

Anwalt für üble Nachrede

Üble Nachrede – Strafverteidigung in Osnabrück

Der Tatvorwurf der üblen Nachrede betrifft Fälle, in denen über eine andere Person eine ehrenrührige Tatsache behauptet oder verbreitet wird, deren Wahrheit nicht bewiesen werden kann. Im Gegensatz zur Verleumdung ist bei der üblen Nachrede kein Wissen um die Unwahrheit erforderlich. Die strafrechtlichen Folgen können dennoch erheblich sein.

Wann liegt eine üble Nachrede vor?

Die üble Nachrede ist in § 186 StGB geregelt. Strafbar macht sich, wer eine nicht erweislich wahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Typische Fallkonstellationen sind unter anderem:

  • Weitergabe von Gerüchten oder Verdächtigungen
  • ehrverletzende Aussagen im privaten oder beruflichen Umfeld
  • rufschädigende Behauptungen in sozialen Netzwerken
  • Aussagen gegenüber Arbeitgebern oder Behörden

Zentral ist, dass die behauptete Tatsache nicht als wahr bewiesen werden kann. Je nach Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, bei öffentlicher Verbreitung bis zu zwei Jahren.

Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede – frühzeitig reagieren

Verfahren wegen übler Nachrede sind häufig von schwierigen Beweisfragen geprägt. Die Abgrenzung zur zulässigen Meinungsäußerung spielt eine entscheidende Rolle.

Als Strafverteidiger in Osnabrück prüfe ich insbesondere:

  • ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt
  • ob der Wahrheitsbeweis geführt werden kann
  • ob Rechtfertigungsgründe greifen
  • ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist

Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie ist entscheidend, um strafrechtliche und persönliche Nachteile zu vermeiden.

Anwalt für üble Nachrede in Osnabrück

Ehrdelikte wie die üble Nachrede erfordern eine präzise strafrechtliche Prüfung und eine sachliche Verteidigung. Ich vertrete Mandanten aus Osnabrück und der Region bei Ermittlungs- und Strafverfahren wegen übler Nachrede in allen Stadien des Strafverfahrens.

Wir verteidigen unsere Mandanten bundesweit!

Gesetzliche Grundlage

Hier geht es zum Gesetzestext:


Üble Nachrede § 186 StGB