anwalt kokain besitz osnabrück
Besitz von Kokain – strafbar bereits bei kleinsten Mengen
Der Besitz von Kokain wird im Betäubungsmittelrecht streng verfolgt. Bereits geringe Mengen reichen für ein Strafverfahren aus. Als Strafverteidiger in Osnabrück vertrete ich Mandanten bei allen Vorwürfen wegen Kokainbesitzes – auch dann, wenn keine Vorstrafen bestehen.
Strafrechtlich relevant ist bereits die tatsächliche Verfügungsgewalt, etwa bei:
- Mitführen in Kleidung oder Tasche
- Aufbewahrung in der Wohnung
- Auffinden im Fahrzeug
- gemeinsamer Nutzung mit Dritten
Strafmaß und Verteidigungsansätze
Je nach Menge und Umständen drohen:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen
- Führerscheinprobleme
- Einträge im Führungszeugnis
Die konkrete Strafandrohung beträgt:
Grundtatbestand
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
(§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG)
Nicht geringe Menge
- Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren
(§ 29a BtMG)
Häufig bestehen Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung, z. B. bei:
- rechtswidrigen Durchsuchungen,
- unklaren Besitzverhältnissen,
- fehlendem Vorsatz,
- Verwertungsverboten.
Wie beschaffen uns die notwendigen Informationen, die zu Ihrer Verteidigung erforderlich sind. Dann gehen wir alles systematisch durch und legen unseren Fokus insbesondere auf die schnelle Beendigung des Verfahrens.
Was ist bei einer Anzeige oder Vorladung wegen Kokain Besitz zu tun?
Nehmen Sie schnellest möglich nach einer Anzeige oder Vorladung Vorladung Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen beschaffen und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Schweigen ist bis dahin Gold!
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