Besonders schwere Brandstiftung

Anwalt für besonders schwere Brandstiftung

Die besonders schwere Brandstiftung gehört zu den schwersten Straftaten des deutschen Strafrechts. Sie ist mit extrem hohen Strafandrohungen verbunden und kann – je nach Sachverhalt – bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe führen. Bereits der Vorwurf hat regelmäßig gravierende strafrechtliche, berufliche und persönliche Konsequenzen. Als Anwalt für Strafrecht übernehmen wir bundesweit die Verteidigung in Verfahren wegen besonders schwerer Brandstiftung.

Ermittlungsverfahren in diesem Bereich sind regelmäßig von umfangreichen Sachverständigengutachten, komplexen Brandverlaufanalysen und einer intensiven Beweisaufnahme geprägt. Eine frühzeitige, konsequente und strategisch fundierte Verteidigung ist daher unerlässlich.

Was ist eine besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)?

Eine besonders schwere Brandstiftung liegt vor, wenn durch eine Brandstiftung:

  • ein Mensch in die Gefahr des Todes gebracht wird,
  • eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht wird,
  • oder der Tod eines Menschen eintritt.

Der Tatbestand knüpft an die vorausgehende Brandstiftung (§§ 306, 306a StGB) an und stellt auf die besonders gravierenden Folgen der Tat ab.

Qualifikationstatbestand mit erheblicher Strafschärfung

Die besonders schwere Brandstiftung ist ein Qualifikationstatbestand, der den Strafrahmen erheblich erhöht. Maßgeblich ist insbesondere:

  • der Ursachenzusammenhang zwischen Brandlegung und Personenschaden,
  • die objektive Gefährlichkeit der Handlung,
  • die individuelle Vorwerfbarkeit.

Nicht jeder Personenschaden führt automatisch zu einer Verurteilung nach § 306b StGB. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall genau zu prüfen.

Verteidigungsansätze bei besonders schwerer Brandstiftung

Die Verteidigung erfordert höchste strafrechtliche Präzision. Ansatzpunkte bestehen unter anderem bei:

  • der Frage der Kausalität zwischen Brand und Schaden,
  • der Bewertung der Gutachten zum Brandverlauf,
  • der Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit,
  • der Prüfung eines minder schweren Falles,
  • möglichen Unterbrechungen des Zurechnungszusammenhangs.

Gerade bei Todes- oder Schwerverletzungsfolgen ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Ermittlungsannahmen zwingend erforderlich.

Strafrahmen bei besonders schwerer Brandstiftung

Der gesetzliche Strafrahmen nach § 306b StGB beträgt:

  • Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren,
  • in besonders schweren Fällen lebenslange Freiheitsstrafe.

Daneben drohen regelmäßig erhebliche Nebenfolgen, etwa Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie langjährige Bewährungs- oder Vollstreckungsfolgen.

Abgrenzung zu anderen Delikten

In der Praxis bestehen häufig Überschneidungen zu:

  • Tötungsdelikten,
  • schwerer Brandstiftung (§ 306a StGB),
  • fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung,
  • Versicherungsbetrug.

Die rechtliche Einordnung entscheidet maßgeblich über den weiteren Verfahrensverlauf und den anzuwendenden Strafrahmen.

Bundesweite Strafverteidigung bei besonders schwerer Brandstiftung

Bei dem Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung steht für Beschuldigte regelmäßig alles auf dem Spiel. Wir verteidigen bundesweit mit höchster fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und einer individuell abgestimmten Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.