Brandstiftung in Osnabrück

Anwalt für Brandstiftung in Osnabrück

Brandstiftung gehört zu den schwerwiegendsten Straftatbeständen des Strafrechts und ist regelmäßig mit hohen Freiheitsstrafen verbunden. Als Anwalt für Strafrecht vertreten wir Mandanten in Osnabrück und Umgebung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Brandstiftung.

Gerade bei Ermittlungen durch die Polizei Osnabrück oder die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Brandstiftungsverfahren sind häufig komplex, beweisintensiv und maßgeblich von Brandursachengutachten geprägt.

Was ist eine Brandstiftung (§ 306 StGB)?

Eine Brandstiftung liegt vor, wenn vorsätzlich fremde Sachen von erheblichem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört werden. Typische Tatobjekte sind:

  • Wohn- und Geschäftsgebäude
  • Garagen und Nebengebäude
  • Kraftfahrzeuge
  • Lagerhallen und Betriebsstätten

Ein vollständiges Abbrennen ist nicht erforderlich. Bereits das Entstehen eines selbstständig fortbrennenden Feuers kann den Tatbestand erfüllen.

Brandstiftungsvorwürfe in Osnabrück – typische Konstellationen

In Osnabrück betreffen Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung häufig:

  • Fahrzeugbrände in Garagen oder im öffentlichen Raum
  • Brände in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten
  • Brandereignisse in leerstehenden Gebäuden
  • Brände im Zusammenhang mit Versicherungsfällen

Nicht selten beruhen die Vorwürfe auf Indizien, deren Beweiswert sorgfältig zu prüfen ist.

Verteidigungsansätze bei Brandstiftung

Die Verteidigung bei Brandstiftung setzt eine detaillierte Analyse des Tatvorwurfs voraus. Ansatzpunkte bestehen insbesondere bei:

  • der Frage, ob tatsächlich eine vorsätzliche Brandlegung vorliegt,
  • der Bewertung der Brandursachengutachten,
  • möglichen alternativen Brandursachen,
  • dem Nachweis des Vorsatzes,
  • der Abgrenzung zur fahrlässigen Brandstiftung (§ 306d StGB).

Eine frühzeitige Verteidigung kann maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verfahrensverlauf nehmen.

Strafrahmen bei Brandstiftung

Der gesetzliche Strafrahmen nach § 306 StGB beträgt:

  • Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren,
  • in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Je nach Sachverhalt können weitere Tatbestände hinzutreten, etwa schwere Brandstiftung oder Versicherungsbetrug.

Strafverteidigung bei Brandstiftung in Osnabrück

Bei einem Brandstiftungsvorwurf steht für Beschuldigte in Osnabrück häufig viel auf dem Spiel – strafrechtlich, beruflich und persönlich. Wir vertreten Sie mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und einer klaren Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und den bestmöglichen Ausgang zu erreichen.

Hier ist der Gesetzestext: