Anwalt für BtM-Besitz in Osnabrück



Anwalt für Besitz von Betäubungsmitteln in Osnabrück

Der Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln (BtM) ist einer der häufigsten Gründe für strafrechtliche Ermittlungen. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass bereits kleinste Mengen strafbar sein können und ein Ermittlungsverfahren weitreichende Folgen haben kann. Als Strafverteidiger in Osnabrück vertrete ich Mandanten bei allen Vorwürfen rund um den BtM-Besitz – vom Erstkontakt mit der Polizei bis zur Hauptverhandlung.

BtM-Besitz: Wann liegt eine Straftat vor?

Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts bedeutet, dass eine Person tatsächliche Sachherrschaft über Drogen ausübt und sich dieser bewusst ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betäubungsmittel:

  • in der Kleidung,
  • in der Wohnung,
  • im Fahrzeug oder
  • bei einer dritten Person verwahrt werden.

Bereits der kurzzeitige Besitz kann strafbar sein. Je nach Substanz und Menge drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Strafverschärfend wirken insbesondere:

  • nicht geringe Mengen,
  • Vorstrafen,
  • gleichzeitiger Handelsverdacht,
  • Besitz mehrerer Substanzen.

Bedeutung einer frühen Strafverteidigung

Gerade bei Vorwürfen wegen BtM-Besitzes bestehen häufig erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten, etwa bei:

  • rechtswidrigen Durchsuchungen,
  • unklaren Besitzverhältnissen,
  • fehlendem Vorsatz,
  • Verwertungsverboten bei Beweismitteln.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Strafe deutlich zu reduzieren.


Ihre Verteidigung im BtM-Besitzverfahren in Osnabrück

Ich vertrete Sie insbesondere bei:

  • polizeilichen Vorladungen wegen Drogenbesitzes,
  • Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen,
  • Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft,
  • Anklagen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.

Ziel meiner Verteidigung ist:

  • Einstellung nach § 31a BtMG (soweit möglich),
  • Vermeidung eines Eintrags im Führungszeugnis,
  • Reduzierung von Geld- oder Freiheitsstrafen,
  • klare Abgrenzung zum BtM-Handel.

Schwerpunkte: Besitz und Handel einzelner Substanzen

Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Unterseiten:

Besitz von Kokain

Strafbarkeit, Grenzwerte, typische Verteidigungsansätze

Besitz von Cannabis

Rechtslage nach KCanG, erlaubte Mengen, Strafbarkeit

Besitz von Amphetamin

Strafrahmen, nicht geringe Menge, Praxis der Gerichte


Anwalt für BtM-Besitz in Osnabrück – diskret und erfahren

Ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitzes sollte niemals unterschätzt werden. Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft können Ihre Situation erheblich verschlechtern. Als Strafverteidiger in Osnabrück stehe ich Ihnen diskret, konsequent und mit klarer Strategie zur Seite.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – Schweigen ist Ihr gutes Recht.

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😢 ach man..schon wieder ein Beweisverwetungsverbot. Böser Anwalt 😡