anwalt besitz cannabis osnabrück
Besitz von Cannabis – neue Rechtslage, viele Fehlerquellen
Trotz der Gesetzesänderungen bleibt Cannabisbesitz strafbar, wenn bestimmte Mengen überschritten werden oder formale Voraussetzungen fehlen. In Osnabrück kommt es regelmäßig zu Ermittlungsverfahren wegen Cannabis.
Typische Probleme und spannende Fragen in dieses Verfahren sind:
- Überschreitung erlaubter Mengen,
- Besitz außerhalb der Wohnung,
- gemeinsamer Besitz mehrerer Personen,
- Verdacht auf Handel statt Eigenkonsum.
Wir werden genau dort ansetzen und mit einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie versuchen, Ihre Rechte bestmöglich zu stärken und zu wahren.
Wie hoch sind die Strafen bei Besitz von Cannabis
Grundtatbestand
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
(§ 34 KCanG)
Besonderheiten
- Bei geringen Mengen kann das Verfahren eingestellt werden (Ermessensentscheidung).
- Überschreitung der erlaubten Mengen führt zur Strafbarkeit.
Verteidigung im Verfahren Besitz von Cannabis
Wir werden alle notwenigen Informationen sammeln und jede Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden prüfen.
Unser Augenmerk liegt dabei insbesondere auf folgende Punkte:
- rechtmäßige Durchsuchung,
- exakte Mengenfeststellung,
- Abgrenzung zum Handel,
- Möglichkeit der Verfahrenseinstellung.
Was ist bei einer Anzeige oder Anklage wegen Besitz von Cannabis zu tun?
Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen beschaffen und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.

Nicht jede Menge Cannabis zwingt zur Flucht. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie eine Anzeige oder Anklage bekommen!