Anwalt für fahrlässige Körperverletzung
Anwalt fahrlässige Körperverletzung
Strafverteidigung bei unbeabsichtigten Körperverletzungsdelikten
Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB betrifft Fälle, in denen eine andere Person ohne Vorsatz, aber infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung, verletzt wurde. Auch wenn kein vorsätzliches Handeln vorliegt, kann ein Strafverfahren erhebliche rechtliche, berufliche und persönliche Folgen haben.
Als Anwalt für fahrlässige Körperverletzung vertrete ich Mandanten bundesweit im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Ziel ist stets eine sachgerechte rechtliche Einordnung, die kritische Prüfung des Fahrlässigkeitsvorwurfs und – wenn möglich – die Einstellung des Verfahrens.
Was ist fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)?
Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn:
- eine andere Person körperlich verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird,
- ohne Verletzungsvorsatz,
- durch die Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht,
- und der Schaden vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.
Im Unterschied zur vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB) fehlt der Wille zur Schädigung vollständig.
Typische Fallkonstellationen sind:
- Verkehrsunfälle
- Arbeits- und Betriebsunfälle
- Unfälle im privaten Umfeld
- sportliche Aktivitäten mit Regelverstößen
- fahrlässiger Umgang mit Maschinen oder Werkzeugen
Fahrlässigkeit – zentrale Prüfungsfragen im Strafverfahren
Kern jedes Verfahrens nach § 229 StGB ist die rechtliche Bewertung der Fahrlässigkeit. Dabei stellen sich regelmäßig folgende Fragen:
- Bestand überhaupt eine konkrete Sorgfaltspflicht?
- Wurde diese objektiv verletzt?
- War der Verletzungserfolg vorhersehbar?
- Hätte der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten vermieden werden können?
- Liegt ein Mitverschulden oder Eigenverantwortung des Geschädigten vor?
Nicht jede unglückliche Verkettung von Umständen begründet automatisch eine strafbare Fahrlässigkeit. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft daher kritisch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Strafmaß bei fahrlässiger Körperverletzung
§ 229 StGB sieht folgende Strafandrohung vor:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
- Geldstrafe
In der Praxis werden häufig Geldstrafen verhängt. Dennoch können weitere Konsequenzen drohen, etwa:
- Einträge im Führungszeugnis
- berufsrechtliche oder dienstrechtliche Folgen
- Regressforderungen von Versicherungen
- zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Gerade bei Ersttätern bestehen häufig gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung, insbesondere nach § 153 StPO.
Typische Verteidigungsansätze bei § 229 StGB
Die Strafverteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung setzt häufig an folgenden Punkten an:
- fehlende oder nicht nachweisbare Fahrlässigkeit
- unklare Beweislage oder widersprüchliche Zeugenaussagen
- fehlende Vorhersehbarkeit des Verletzungserfolgs
- Mitverursachung oder Eigenverschulden des Geschädigten
- Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung
- Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Ziel ist regelmäßig eine frühe Verfahrensbeendigung oder zumindest eine deutliche Reduzierung der strafrechtlichen Folgen.
Vorladung oder Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung – richtiges Verhalten
Wenn gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird, gilt:
- Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
- Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Vor jeder Aussage sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. Ein Strafverteidiger übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Anwalt für fahrlässige Körperverletzung – bundesweite Strafverteidigung
Ich vertrete Mandanten bundesweit in Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Diskretion, rechtliche Präzision und ein pragmatischer Blick auf realistische Lösungen stehen dabei im Vordergrund.
Auch bei unbeabsichtigten Taten kann eine frühzeitige und professionelle Strafverteidigung entscheidend sein, um unnötige Belastungen zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlage
§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung