Anwalt für BtM-Besitz

Anwalt für BtM-Besitz

Strafverteidigung bei Besitz von Betäubungsmitteln

Der Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln (BtM) ist ein häufiges, aber keineswegs harmloses Delikt im deutschen Strafrecht. Bereits geringe Mengen können strafbar sein und zu Geldstrafen, Führerscheinmaßnahmen, Einträgen im Bundeszentralregister oder – bei Vorbelastungen oder größeren Mengen – auch zu Freiheitsstrafen führen.

Als Strafverteidiger vertrete ich Mandanten konsequent und diskret in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen BtM-Besitzes.

BtM-Besitz: Strafbarkeit und Verteidigungsansätze

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie – abhängig vom Tatzeitpunkt – dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) verfolgt. Strafbar ist bereits der tatsächliche oder mitbesitzende Herrschaftswille über Betäubungsmittel, unabhängig von einer Weitergabe oder Verkaufsabsicht.

Besondere Bedeutung haben unter anderem:

  • Art des Betäubungsmittels,
  • Menge (insbesondere die „nicht geringe Menge“),
  • Besitz zum Eigenkonsum oder Fremdbezug,
  • Vorstrafen und laufende Bewährungen.

Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist entscheidend, um die Einordnung als Eigenkonsum durchzusetzen, Verfahrensfehler aufzudecken und strafmildernde Umstände geltend zu machen.

Strafverteidigung bei Besitz von Betäubungsmitteln

Ich verteidige Mandanten unter anderem bei:

  • Vorladungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft,
  • Durchsuchungen von Wohnung, Fahrzeug oder Mobiltelefon,
  • Sicherstellung von Betäubungsmitteln,
  • Anklagen vor dem Amts- oder Landgericht.

Ziel der Verteidigung ist stets:

  • die Einstellung des Verfahrens (z. B. nach § 31a BtMG),
  • die Vermeidung einer Hauptverhandlung,
  • Strafmilderung oder Geldstrafe statt Freiheitsstrafe,
  • der Schutz der persönlichen und beruflichen Zukunft.

Schwerpunkte beim BtM-Besitz

Zu einzelnen Fallkonstellationen finden Sie vertiefende Informationen auf folgenden Unterseiten:

Besitz von Cannabis
Eigenkonsum, Grenzmengen, Auswirkungen des KCanG

Besitz von Kokain
Strafmaß, nicht geringe Menge, Führerscheinfolgen

Besitz von Amphetamin
Abgrenzung Besitz / Handeltreiben, Verteidigungsstrategien

Anwalt für BtM-Besitz – diskret und konsequent

Strafverfahren wegen BtM-Besitzes werden häufig unterschätzt, können jedoch erhebliche rechtliche und persönliche Folgen haben. Als Anwalt für BtM-Besitz stehe ich Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsstärke und absoluter Diskretion zur Seite.

Machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Auch scheinbar „kleine“ Verfahren können weitreichende Konsequenzen haben.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – eine fundierte Verteidigung beginnt vor der ersten Aussage.

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„Das ist das Auto vom Kollegen!“ hilft da auch nicht wirklich.