Gewaltdelikte – Bundesweite Strafverteidigung mit Erfahrung
Anwalt für Gewaltdelikte
Gewaltdelikte zählen zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Strafrecht und sind regelmäßig mit hohen Strafandrohungen verbunden. Als Anwalt für Strafrecht übernehmen wir bundesweit die Verteidigung in Verfahren wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten. Eine frühzeitige, strategische und konsequente Verteidigung ist in diesen Verfahren von entscheidender Bedeutung.
Aufgrund unserer besonderen Erfahrung verteidigen wir insbesondere in den folgenden Bereichen:
Raub (§ 249 StGB)
Der Vorwurf des Raubes setzt Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben voraus. Bereits geringe Handlungen können zu erheblichen Strafandrohungen führen. Wir prüfen Tatbestand, Beweislage und Strafzumessung sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
Die räuberische Erpressung weist in der Praxis häufig Abgrenzungsprobleme zum Raub auf. Entscheidend sind die Umstände der Gewaltanwendung oder Drohung sowie der erstrebte Vermögensvorteil. Unsere Verteidigung zielt darauf ab, rechtliche Einordnungen kritisch zu hinterfragen und strafmildernde Aspekte herauszuarbeiten.
Schwere räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
Bei der schweren räuberischen Erpressung bestehen häufig Überschneidungen und Abgrenzungsschwierigkeiten zum Raub. Maßgeblich sind insbesondere die Art und Intensität der eingesetzten Gewalt sowie der angestrebte Vermögensvorteil. Unsere Strafverteidigung konzentriert sich darauf, die rechtliche Einordnung der Tat kritisch zu prüfen und mögliche strafmildernde Faktoren gezielt zu identifizieren, um den bestmöglichen Ausgang für den Mandanten zu erreichen.
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Beim räuberischen Diebstahl entsteht der Gewaltvorwurf häufig erst nach der Wegnahme. Die genaue zeitliche und tatsächliche Abfolge ist für die rechtliche Bewertung entscheidend. Wir analysieren den Tatablauf detailliert und setzen gezielt an Schwachstellen der Anklage an.
Erpressung (§ 253 StGB)
Erpressungsvorwürfe beruhen nicht selten auf komplexen Sachverhalten und widersprüchlichen Aussagen. Wir prüfen, ob tatsächlich eine widerrechtliche Drohung oder ein Vermögensnachteil vorliegt. Ziel ist eine sachgerechte Verteidigung mit Blick auf Strafmaß und Nebenfolgen.
Konsequente Verteidigung – bundesweit
Bei Gewaltdelikten steht für Beschuldigte häufig viel auf dem Spiel – strafrechtlich, beruflich und persönlich. Wir verteidigen bundesweit mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und strategischem Weitblick. Der Mensch und seine individuelle Situation stehen bei unserer Arbeit stets im Mittelpunkt.