Anwalt für räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB)
Bundesweite Strafverteidigung bei schweren Eigentums- und Gewaltdelikten
Anwalt für räuberischer Diebstahl
Der Vorwurf des räuberischen Diebstahls nach § 252 StGB wiegt deutlich schwerer als ein einfacher Diebstahl. Zwar steht am Anfang eine Diebstahlshandlung, durch den nachträglichen Einsatz von Gewalt oder qualifizierten Drohungen wird die Tat jedoch rechtlich einem Raub gleichgestellt – mit entsprechend hohen Strafandrohungen.
Als Anwalt für räuberischen Diebstahl vertrete ich Beschuldigte bundesweit im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Ziel ist eine präzise rechtliche Einordnung des Tatgeschehens, die Überprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und die konsequente Ausschöpfung möglicher Verteidigungsansätze.
Was ist ein räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)?
Ein räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn:
- zunächst ein vollendeter Diebstahl begangen wurde und
- der Täter nach der Wegnahme
- Gewalt gegen eine Person anwendet oder
- mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht,
- um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu halten oder die Flucht zu ermöglichen.
Kennzeichnend ist, dass die Gewalt oder Drohung nicht zur Erlangung, sondern zur Sicherung der Beute eingesetzt wird.
Zentrale Voraussetzungen des Tatbestands
Gewalt zur Beutesicherung
Gewalt liegt bereits dann vor, wenn durch körperliche Kraftentfaltung ein spürbarer Zwang ausgeübt wird. Hierfür genügt unter Umständen schon:
- ein körperliches Gerangel
- Wegdrängen oder Festhalten
- das gewaltsame Durchsetzen der Flucht
Eine schwere Verletzung ist nicht erforderlich.
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
Auch ohne körperliche Gewalt kann § 252 StGB erfüllt sein, wenn der Täter mit einer unmittelbaren Verletzung droht, etwa gegenüber einem Verfolger oder Ladendetektiv.
Enge zeitliche Verknüpfung
Die Gewalt oder Drohung muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Erfolgt sie erst nach einer deutlichen Zäsur, kann der Tatbestand entfallen.
Opferkreis nicht beschränkt
Das Nötigungsmittel muss sich nicht gegen den ursprünglichen Geschädigten richten. Auch folgende Personen können Opfer eines räuberischen Diebstahls sein:
- Ladendetektive
- Sicherheitskräfte
- Passanten oder sonstige Verfolger
Abgrenzung zu ähnlichen Delikten
Die rechtliche Abgrenzung ist in der Praxis häufig streitig und für den Strafrahmen entscheidend:
Raub (§ 249 StGB)
Gewalt oder Drohung erfolgt vor oder während der Wegnahme.
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Gewalt oder Drohung erfolgt nach der Wegnahme zur Beutesicherung.
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
Das Opfer gibt die Sache selbst heraus, weil es durch Gewalt oder Drohung dazu gezwungen wird.
Gerade diese Differenzierungen bieten häufig Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung.
Strafmaß bei räuberischem Diebstahl
Der räuberische Diebstahl wird wie Raub bestraft. Es handelt sich um ein Verbrechen:
- Regelstrafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
- Minder schwerer Fall: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Liegen zusätzliche Qualifikationen vor – etwa Waffenverwendung, bandenmäßige Tatbegehung oder schwere Verletzungen – greifen die erhöhten Strafrahmen des § 250 StGB.
Verteidigungsansätze bei § 252 StGB
In Verfahren wegen räuberischen Diebstahls bestehen regelmäßig Verteidigungsmöglichkeiten, etwa bei:
- der Frage, ob tatsächlich Gewalt im rechtlichen Sinn vorlag
- dem zeitlichen Zusammenhang zwischen Diebstahl und Gewalt
- der Abgrenzung zum einfachen Diebstahl
- der Annahme eines minder schweren Falls
- der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend, da bereits kleine rechtliche Unterschiede erhebliche Auswirkungen auf den Strafrahmen haben können.
Vorladung oder Anklage wegen räuberischen Diebstahls – richtiges Verhalten
Wer wegen räuberischen Diebstahls beschuldigt wird, sollte beachten:
- Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
- Schweigen ist ein zentrales Verteidigungsrecht.
Vor einer Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. Ein Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht, analysiert die Beweise und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Anwalt für räuberischen Diebstahl – bundesweit tätig
Ich vertrete Mandanten deutschlandweit in Verfahren wegen räuberischen Diebstahls und verwandter Eigentums- und Gewaltdelikte. Diskretion, juristische Präzision und strategische Verteidigung stehen im Vordergrund – insbesondere bei Tatvorwürfen mit hohem Strafrahmen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Tatvorwurf und Strafmaß wirksam zu beeinflussen.
Gesetzliche Grundlage
§ 252 StGB – Räuberischer Diebstahl