anwalt für raub in osnabrück
Anwalt für Raub in Osnabrück
Was ist ein Raub?
Ein Raub liegt vor, wenn der Täter unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten zuzueignen. Der Raub stellt damit eine Kombination aus Diebstahl und Nötigungsmitteln dar und zählt zu den schwereren Eigentumsdelikten des Strafgesetzbuches.
Im Unterschied zum räuberischen Diebstahl erfolgt die Gewalt oder Drohung bereits zur Erlangung der Sache, nicht erst nach deren Wegnahme.
Wann liegt ein Raub vor?
Gewalt gegen eine Person
Gewalt liegt vor, wenn durch körperliche Kraftentfaltung ein tatsächlich empfundener Zwang ausgeübt wird. Bereits Stoßen, Schubsen oder Festhalten können ausreichen, sofern sie der Wegnahme dienen.
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
Auch ohne körperliche Gewalt kann Raub vorliegen, wenn der Täter mit einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Verletzung droht. Entscheidend ist, dass das Opfer die Drohung ernst nimmt und sich dadurch zur Duldung der Wegnahme gezwungen sieht.
Wegnahme unter Einsatz der Gewalt oder Drohung
Zentrales Merkmal des Raubes ist, dass die Gewalt oder Drohung kausal für die Wegnahme ist. Das Opfer kann sich aufgrund der Zwangswirkung nicht oder nicht ausreichend gegen den Gewahrsamsbruch wehren.
Opfer muss nicht Eigentümer sein
Raub kann auch zulasten von Personen begangen werden, die nicht Eigentümer der Sache sind, etwa Verkäufer, Kassierer oder sonstige Gewahrsamsinhaber.
Abgrenzung zu räuberischem Diebstahl und räuberischer Erpressung
- Raub (§ 249 StGB):
Gewalt oder Drohung erfolgt vor oder während der Wegnahme. - Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB):
Gewalt oder Drohung erfolgt nach dem Diebstahl, um die Beute zu sichern. - Räuberische Erpressung (§ 255 StGB):
Das Opfer gibt die Sache aufgrund von Gewalt oder Drohung selbst heraus.
Diese Abgrenzungen sind in der Praxis häufig umstritten und haben erheblichen Einfluss auf den anzuwendenden Strafrahmen.
Welche Strafe droht bei Raub?
Der Raub ist ein Verbrechen mit empfindlichen Strafandrohungen:
- Grundtatbestand (§ 249 StGB):
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr - Minder schwerer Fall:
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren - Qualifizierter Raub (§ 250 StGB):
Bei Verwendung einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs, bei schwerer Verletzung des Opfers oder bei Bandenraub drohen mehrjährige Freiheitsstrafen, in schweren Fällen nicht unter 5 Jahren.
Ermittlungsverfahren wegen Raubes in Osnabrück – was tun?
Wenn gegen Sie wegen Raubes in Osnabrück ermittelt wird – etwa durch die Polizei Osnabrück oder die Staatsanwaltschaft Osnabrück – sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Bereits frühe Aussagen können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen.
Gerade bei Raubvorwürfen bestehen häufig Verteidigungsansätze, etwa bei:
- der Frage, ob tatsächlich Gewalt vorlag,
- der Einordnung als minder schwerer Fall,
- oder der Abgrenzung zu einem (räuberischen) Diebstahl.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Strafmaß oder sogar den Tatvorwurf zu reduzieren.
