Anwalt für Totschlag

Anwalt für Totschlag

Kompetente Strafverteidigung bei schweren Vorwürfen

Der Tatvorwurf des Totschlags nach § 212 StGB stellt einen erheblichen und oft existenzbedrohenden Eingriff in das Leben des Beschuldigten dar. Als Strafverteidiger stehe ich Mandanten mit fundierter strafrechtlicher Erfahrung und einer klar strukturierten Verteidigungsstrategie zur Seite. Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent zu wahren und eine sachgerechte sowie faire Behandlung im Strafverfahren sicherzustellen.

Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Totschlag – rechtliche Einordnung

Im Unterschied zum Mord fehlen beim Totschlag die sogenannten Mordmerkmale. Dennoch sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von fünf bis zu fünfzehn Jahren vor. Die rechtliche Abgrenzung zu Mord, Körperverletzung mit Todesfolge oder gerechtfertigter Notwehr ist häufig komplex und hängt maßgeblich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Ein spezialisierter Anwalt für Totschlag prüft sorgfältig, ob der Tatvorwurf rechtlich tragfähig ist und welche alternativen rechtlichen Bewertungen in Betracht kommen.

Verteidigung bei Totschlagsvorwürfen

Ich vertrete Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, insbesondere bei:

  • Vorwürfen des Totschlags im Affekt
  • Eskalierten Streit- oder Beziehungssituationen
  • Abgrenzung zu Notwehr oder Notwehrexzess
  • Körperverletzung mit Todesfolge

Ein Schwerpunkt der Verteidigung liegt auf der Analyse der subjektiven Tatseite, der kritischen Würdigung der Beweislage sowie der Prüfung möglicher strafmildernder oder strafaufhebender Umstände.

Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren

Bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens werden entscheidende Weichen gestellt. Aussagen ohne vorherige anwaltliche Beratung lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.

Ich begleite Mandanten von der ersten polizeilichen Maßnahme über das Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Entscheidung und übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft mit der gebotenen Konsequenz und Sorgfalt.

Strafverteidigung bei Totschlag mit Augenmaß

Jeder Totschlagsvorwurf erfordert eine individuelle und realistische Verteidigungsstrategie. Als Strafverteidiger verfolge ich eine sachliche, strukturierte und juristisch präzise Vorgehensweise – stets mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein.

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