Anwalt für Hausfriedensbruch in Osnabrück
Hausfriedensbruch – strafbar auch ohne Gewalt
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Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) entsteht häufig schneller als gedacht. Bereits das unbefugte Betreten oder Verweilen in fremden Räumen oder auf einem befriedeten Besitztum kann strafbar sein – auch ohne Gewaltanwendung. Als Strafverteidiger in Osnabrück vertrete ich Mandanten bei allen Vorwürfen wegen Hausfriedensbruchs, auch in vermeintlich klaren oder alltäglichen Situationen.
Typische Konstellationen sind Streitigkeiten im privaten Umfeld, Konflikte mit Vermietern, Hausverwaltern oder Sicherheitsdiensten sowie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Betrieben.
Wann liegt strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor?
Ein Hausfriedensbruch kann insbesondere vorliegen bei:
- Betreten einer Wohnung oder eines Hauses ohne Erlaubnis
- Verweilen trotz ausdrücklicher Aufforderung zum Verlassen
- Betreten von Geschäftsräumen außerhalb der Öffnungszeiten
- unbefugtem Aufenthalt auf einem umfriedeten Grundstück
- Konflikten nach Trennung oder Hausverbot
Entscheidend ist, ob ein erkennbarer entgegenstehender Wille des Berechtigten vorlag.
Strafmaß und Verteidigungsansätze
Je nach Sachverhalt drohen bei einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Eintrag im Führungszeugnis
- Haus- oder Kontaktverbote
- weitere rechtliche Konsequenzen
Gesetzliche Strafandrohung
Grundtatbestand – § 123 StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Häufige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung
In vielen Verfahren wegen Hausfriedensbruchs bestehen erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten, insbesondere bei:
- fehlendem oder widerrufenem Hausverbot
- unklaren Eigentums- oder Besitzverhältnissen
- fehlendem Vorsatz
- Einverständnis oder mutmaßlicher Duldung
- widersprüchlichen Zeugenaussagen
- rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen
Nach Akteneinsicht prüfen wir die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des Tatvorwurfs und entwickeln eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie, häufig mit dem Ziel einer frühzeitigen Verfahrenseinstellung.
Was ist bei einer Anzeige oder einem Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs zu tun?
Nehmen Sie frühestmöglich nach einer Anzeige oder polizeilichen Vorladung Kontakt zu
Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf.
Bis dahin gilt:
- Keine Aussage gegenüber der Polizei
- Keine Rechtfertigungen oder Erklärungen
- Keine Kontaktaufnahme mit dem Anzeigenerstatter
Auch hier gilt: Schweigen ist regelmäßig die beste Verteidigung.
Gesetzestext: