Jugendstrafrecht Osnabrück

Anwalt für Jugendstrafrecht in Osnabrück

Anwalt für Jugendliche, Heranwachsende und Eltern

Strafverfahren gegen Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) unterliegen besonderen Regeln. In diesen Fällen gilt das Jugendstrafrecht (JGG), dessen Schwerpunkt nicht auf Bestrafung, sondern auf Erziehung, Entwicklung und Prävention liegt.

Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Osnabrück vertrete ich Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern in Ermittlungs- und Strafverfahren konsequent, diskret und mit dem Ziel, belastende Folgen frühzeitig zu vermeiden.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Entscheidend sind nicht allein Tat und Strafrahmen, sondern insbesondere:

  • Alter und persönliche Reife,
  • jugendtypische Tatmotive,
  • schulische, berufliche und familiäre Situation,
  • Entwicklungsstand und Zukunftsperspektive.

Gerade deshalb bestehen im Jugendstrafrecht erhebliche Verteidigungsspielräume, die frühzeitig genutzt werden müssen.

Typische Verfahren im Jugendstrafrecht

Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende in Osnabrück unter anderem bei:

Betäubungsmittelstraftaten
BtM-Besitz, Erstkonsum, Abgrenzung Eigenbedarf / Handel

Gewalt- und Körperverletzungsdelikten
Schulkonflikte, Auseinandersetzungen, Gruppendynamiken

Diebstahl und Raub
Ladendiebstahl, Gruppentaten, Erst- und Mehrfachtaten

Sachbeschädigung und Vandalismus
Graffiti, Beschädigungen im öffentlichen Raum

Internet- und Medienstrafsachen
Beleidigung, Bedrohung, Verbreitung von Inhalten

Sexualstraftaten
Sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung

Mögliche Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht

Anstelle klassischer Strafen kommen regelmäßig erzieherische Maßnahmen in Betracht, etwa:

  • Einstellung des Verfahrens,
  • Erziehungsmaßregeln (Gespräche, Trainings, Beratung),
  • Arbeitsauflagen,
  • Verwarnungen,
  • Auflagen wie Drogenscreenings oder soziale Dienste.

Ziel der Verteidigung ist es, Jugendstrafen zu vermeiden, Einträge gering zu halten und negative Auswirkungen auf Schule, Ausbildung oder Studium auszuschließen.

Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende in Osnabrück

Ich begleite Sie unter anderem bei:

  • polizeilichen Vorladungen von Jugendlichen,
  • Durchsuchungen von Zimmern, Wohnungen oder Mobiltelefonen,
  • Ermittlungsverfahren vor Polizei und Staatsanwaltschaft,
  • Verfahren vor dem Jugendrichter oder Jugendschöffengericht in Osnabrück.

Ziel meiner Verteidigung ist stets:

  • die frühzeitige Einstellung des Verfahrens,
  • eine milde, erzieherische Lösung statt Strafe,
  • der Schutz der schulischen und beruflichen Zukunft,
  • die Entlastung von Jugendlichen und Eltern.

Anwalt für Jugendstrafrecht in Osnabrück – erfahren und diskret

Ein Jugendstrafverfahren ist für Betroffene und Familien eine erhebliche Belastung. Unbedachte Aussagen oder verspätete anwaltliche Hilfe können langfristige Folgen haben.

Jugendliche sollten ohne anwaltliche Beratung keine Angaben machen. Auch im Jugendstrafrecht kann jedes Wort entscheidend sein.

Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Osnabrück stehe ich Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsstärke und absoluter Diskretion zur Seite.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – eine professionelle Verteidigung schützt Entwicklung und Zukunft.