Anwalt für Besitz kinderpornografischer Inhalte in Osnabrück
Besitz kinderpornografischer Inhalte – schwerwiegender Vorwurf mit drastischen Folgen
Besitz Kinderpornografie Osnabrück
Der Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gehört zu den schwerwiegendsten Delikten im Sexualstrafrecht. Bereits der bloße Besitz – auch kleinster Datenmengen – kann ein umfangreiches Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Als Strafverteidiger in Osnabrück vertrete ich Mandanten in diesen Verfahren mit besonderer Diskretion, Erfahrung und strategischer Konsequenz.
Oft beginnen die Ermittlungen mit Durchsuchungen, der Sicherstellung digitaler Geräte und massiven Eingriffen in die Privatsphäre – lange bevor der Tatvorwurf rechtlich abschließend geprüft ist.
Wann liegt strafrechtlich Besitz vor?
Strafbar ist nicht nur das aktive Herunterladen. Besitz kann bereits angenommen werden bei:
- Speicherung auf Smartphone, Laptop oder PC
- Dateien auf externen Datenträgern
- automatischen Downloads oder Cache-Dateien
- Cloud-Speichern oder E-Mail-Anhängen
- gemeinsamer Nutzung von Geräten mit Dritten
Entscheidend ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Dateien – ein Punkt, der in der Verteidigung häufig eine zentrale Rolle spielt.
Strafmaß und rechtliche Konsequenzen
Die strafrechtlichen Folgen bei einer Verurteilung nach § 184b StGB sind erheblich. Je nach Sachverhalt drohen:
- Freiheitsstrafen (auch ohne Vorstrafen)
- Bewährungs- oder Haftstrafen
- Eintrag im Führungszeugnis
- Berufsrechtliche Konsequenzen
- langfristige soziale und berufliche Auswirkungen
Gesetzliche Strafandrohung
Grundtatbestand – § 184b StGB
Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
Typische Verteidigungsansätze in der Praxis
In Verfahren wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte bestehen häufig komplexe rechtliche und technische Verteidigungsansätze, unter anderem bei:
- fehlendem Besitz- oder Vorsatznachweis
- automatischen oder unbewussten Downloads
- Nutzung durch Dritte
- fehlerhaften Auswertungen digitaler Datenträger
- unzulässigen Durchsuchungen oder Beschlagnahmen
- Verwertungsverboten
Nach Akteneinsicht und Auswertung der digitalen Beweise entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem klaren Ziel, den Schaden zu begrenzen oder eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Was ist bei Vorladung, Durchsuchung oder Anklage zu tun?
Wenn gegen Sie in Osnabrück wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt wird, gilt zwingend:
- Keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Keine Erklärungen zu technischen Abläufen ohne anwaltliche Beratung
- Keine Kontaktaufnahme zu Dritten über den Tatvorwurf
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu
Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht aus Osnabrück auf.
Gerade in diesen Verfahren kann frühes, professionelles Handeln entscheidend für den Ausgang sein.
Wir verteidigen Sie nicht nur in Osnabrück – sondern bundesweit!
Hier finden Sie den Gesetzestext:
Besitz von Kinderpornografie §184b StGB