anwalt kokain handel osnabrück
Handel mit Kokain – eine der schwersten BtM-Straftaten
Der Handel mit Kokain zählt zu den schwerwiegendsten Delikten im Betäubungsmittelstrafrecht. Bereits das Handeltreiben ohne tatsächlichen Verkauf ist strafbar. In Osnabrück werden solche Verfahren regelmäßig vor dem Landgericht geführt.
Wie beschaffen uns die notwendigen Informationen, die zu Ihrer Verteidigung erforderlich sind. Dann gehen wir alles systematisch durch und legen unseren Fokus auf Ihre bestmögliche Verteidigung.
Strafverschärfend beim Handeltreiben mit Kokain wirken:
- nicht geringe Menge,
- bandenmäßiges Handeln,
- gewerbsmäßiger Handel,
- Bargeld- oder Waffenfunde.
Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend
Bei Kokainhandel drohen:
- mehrjährige Freiheitsstrafen,
- Untersuchungshaft,
- Vermögensabschöpfung.
Eine frühe anwaltliche Intervention kann Haft vermeiden und den Tatvorwurf erheblich abschwächen.
Was sind die Strafen für Kokain Handel?
Grundtatbestand
- Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren
(§ 29a BtMG)
Besonders schwere Fälle
- bandenmäßiger Handel
- bewaffnetes Handeltreiben
Mindeststrafe häufig 2 oder 5 Jahre Freiheitsstrafe
(§§ 30, 30a BtMG)
Was tun bei einer Verhaftung oder Anklage wegen Kokain Handel?
Es ist daher immer ratsam, bereits bei der Festnahme oder der Anklage einen Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist, zu Rate zu ziehen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger aus Osnabrück auf. Bis dahin ist es wichtig, zu schweigen. Fehler die am Anfang des Verfahrens gemacht werden, lassen sich nur schwer korrigieren.

Besser nicht erwischen lassen. Wenn doch: Sofort einen Anwalt einschalten!