Räuberischer Diebstahl

Was ist ein räuberischer Diebstahl?

Ein räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn der Täter nach einem begangenen Diebstahl Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht, um die gestohlene Sache zu behalten. Der räuberische Diebstahl verbindet damit Elemente des Diebstahls mit solchen des Raubes.

Entscheidend ist, dass die Gewalt oder Drohung erst nach Vollendung des Diebstahls erfolgt, etwa um die Flucht zu ermöglichen oder die Beute zu sichern.

Wann liegt ein räuberischer Diebstahl vor?

Gewalt zur Beutesicherung:

Wendet der Täter körperliche Gewalt an, um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu halten, ist der Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt. Die Gewalt muss nicht besonders schwer sein; bereits ein körperliches Gerangel kann ausreichen.

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben:

Auch eine Drohung genügt, sofern sie eine unmittelbare Gefahr für das Opfer erkennen lässt. Typisch sind Drohungen, den Verfolger zu verletzen, falls dieser die Herausgabe der Beute verlangt.

Zeitlicher Zusammenhang mit dem Diebstahl:

Die Gewalt oder Drohung muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Erfolgt sie erst deutlich später, kann der Tatbestand des § 252 StGB ausscheiden.

Opfer kann auch ein Dritter sein:

Die Gewalt oder Drohung muss sich nicht zwingend gegen den ursprünglichen Geschädigten richten. Auch Sicherheitskräfte, Ladendetektive oder andere Verfolger können Opfer eines räuberischen Diebstahls sein.

Abgrenzung zu Raub und räuberischer Erpressung

  • Raub (§ 249 StGB): Gewalt oder Drohung erfolgt bereits zur Wegnahme der Sache.
  • Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB): Gewalt oder Drohung erfolgt nach dem Diebstahl zur Beutesicherung.
  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB): Opfer gibt die Sache aufgrund von Gewalt oder Drohung selbst heraus.

Die genaue Abgrenzung ist häufig Gegenstand strafrechtlicher Auseinandersetzungen und für das Strafmaß von erheblicher Bedeutung.

Welche Strafe gibt es für räuberischen Diebstahl?

Der räuberische Diebstahl wird wie Raub bestraft.

  • Grundtatbestand: Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr
  • In minder schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren

Liegt zusätzlich eine Qualifikation vor (z. B. Waffe, Bande, schwere Verletzung), greifen die Strafrahmen des § 250 StGB.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen räuberischen Diebstahls?

Bei einer Vorladung oder Anklage wegen räuberischen Diebstahls sollten Sie keine Aussage zur Sache machen, bevor Sie rechtlichen Beistand eingeholt haben. Gerade die Abgrenzung zu einfacherem Diebstahl oder zu einem minder schweren Fall bietet häufig Verteidigungsansätze.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 252 StGB – Räuberischer Diebstahl
§ 249 StGB – Raub