Schwere Brandstiftung

Anwalt für schwere Brandstiftung

Die schwere Brandstiftung gehört zu den gravierendsten Straftatbeständen des deutschen Strafrechts. Sie ist als Verbrechen eingestuft und mit einer hohen Mindestfreiheitsstrafe verbunden. Bereits der Vorwurf kann erhebliche strafrechtliche, berufliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Anwalt für Strafrecht übernehmen wir bundesweit die Verteidigung in Verfahren wegen schwerer Brandstiftung.

Gerade bei schweren Brandstiftungsdelikten sind Ermittlungen regelmäßig von umfangreichen Sachverständigengutachten, komplexen technischen Fragestellungen und einer intensiven Beweisaufnahme geprägt. Eine frühzeitige und strategisch durchdachte Verteidigung ist daher von zentraler Bedeutung.

Was ist eine schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)?

Eine schwere Brandstiftung liegt insbesondere vor, wenn der Täter vorsätzlich:

  • ein Gebäude, eine Hütte oder einen Raum, der der Wohnung von Menschen dient,
  • oder ein Gebäude, das zeitweise oder dauerhaft von Menschen genutzt wird,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

Entscheidend ist, dass es sich um ein objektives Gefährdungsdelikt handelt. Es kommt nicht darauf an, ob sich zum Tatzeitpunkt tatsächlich Personen im Gebäude aufhielten oder verletzt wurden.

Besonderheiten des Tatbestandes

Die schwere Brandstiftung unterscheidet sich maßgeblich von der einfachen Brandstiftung durch:

  • die besondere Schutzwürdigkeit von Wohn- und Aufenthaltsräumen,
  • die abstrakte Gefährdung von Leib und Leben,
  • die Einordnung als Verbrechen mit Mindestfreiheitsstrafe.

Bereits das Inbrandsetzen eines leerstehenden, aber grundsätzlich bewohnbaren Gebäudes kann den Tatbestand erfüllen.

Verteidigungsansätze bei schwerer Brandstiftung

Die Verteidigung bei schwerer Brandstiftung erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung des Tatvorwurfs. Ansatzpunkte bestehen insbesondere bei:

  • der Frage, ob das Tatobjekt tatsächlich dem Wohnen diente,
  • der Auslegung des Begriffs „Inbrandsetzen“,
  • der Prüfung alternativer Brandursachen,
  • dem Nachweis des Vorsatzes,
  • der Möglichkeit eines minder schweren Falls.

Nicht selten beruhen Anklagen auf technischen Annahmen, die einer kritischen Überprüfung nicht standhalten.

Strafrahmen bei schwerer Brandstiftung

Der gesetzliche Strafrahmen der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB) beträgt:

  • Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
  • in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren

Zusätzlich drohen häufig Nebenfolgen, etwa berufsrechtliche Konsequenzen oder erhebliche Schadensersatzforderungen.

Abgrenzung zu weiteren Brandstiftungsdelikten

In der Praxis ist die Abgrenzung zur einfachen Brandstiftung (§ 306 StGB) oder zur besonders schweren Brandstiftung (§ 306b StGB) von zentraler Bedeutung. Die rechtliche Einordnung beeinflusst maßgeblich den anzuwendenden Strafrahmen und den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Bundesweite Strafverteidigung bei schwerer Brandstiftung

Bei dem Vorwurf der schweren Brandstiftung steht für Beschuldigte regelmäßig viel auf dem Spiel. Wir verteidigen bundesweit mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und einer klaren, individuell abgestimmten Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und die bestmögliche Lösung für den Mandanten zu erreichen.

§ 306a StGB – schwere Brandstiftung