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Anwalt für Totschlag in Osnabrück
Der Tatvorwurf des Totschlags gemäß § 212 StGB stellt einen äußerst schweren Eingriff in Ihr Leben dar. Als Anwalt für Totschlag in Osnabrück stehe ich Ihnen mit fundierter strafrechtlicher Erfahrung und einer klaren Verteidigungsstrategie zur Seite. Ziel ist es, Ihre Rechte umfassend zu wahren und eine faire Behandlung im Strafverfahren sicherzustellen.
Totschlag – rechtliche Einordnung
Im Gegensatz zum Mord fehlen beim Totschlag die sogenannten Mordmerkmale. Dennoch drohen empfindliche Freiheitsstrafen von fünf bis zu fünfzehn Jahren. Die Abgrenzung zwischen Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Notwehr ist häufig juristisch komplex und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Ein spezialisierter Anwalt für Totschlag in Osnabrück prüft genau, ob der Tatvorwurf rechtlich haltbar ist.
Verteidigung bei Totschlagsvorwürfen
Ich vertrete Mandanten unter anderem bei:
- Vorwurf des Totschlags im Affekt
- Eskalationen von Streit- oder Beziehungssituationen
- Abgrenzung zu Notwehr oder Notwehrexzess
- Körperverletzung mit Todesfolge
Ein Schwerpunkt der Verteidigung liegt auf der Analyse der subjektiven Tatseite, der Beweiswürdigung sowie möglicher strafmildernder Umstände.
Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren
Bereits im frühen Stadium des Verfahrens werden entscheidende Weichen gestellt. Aussagen ohne anwaltliche Beratung können kaum rückgängig gemacht werden. Als Anwalt für Totschlag in Osnabrück begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur gerichtlichen Entscheidung und vertrete Ihre Interessen mit der gebotenen Konsequenz.
Strafverteidigung in Osnabrück mit Augenmaß
Jeder Totschlagsvorwurf erfordert eine individuelle Verteidigungsstrategie. Als Ihr Anwalt in Osnabrück setze ich auf eine sachliche, strukturierte und rechtlich präzise Vorgehensweise – stets mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch mit Ihrem Anwalt für Totschlag in Osnabrück.
