Anwalt für Brandstiftung
Brandstiftung – Bundesweite Strafverteidigung mit Erfahrung
anwalt für brandstiftung
Die Brandstiftung gehört zu den schwerwiegendsten Delikten des Strafrechts. Der Vorwurf ist regelmäßig mit erheblichen Freiheitsstrafen, hohen wirtschaftlichen Schäden und oftmals existenziellen Folgen für Beschuldigte verbunden. Als Anwalt für Strafrecht übernehmen wir bundesweit die Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Brandstiftung.
Brandstiftungsverfahren sind häufig technisch komplex. Sie stützen sich maßgeblich auf Brandursachengutachten, Zeugenaussagen und Indizien. Bereits in der frühen Ermittlungsphase werden entscheidende Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf gestellt. Eine frühzeitige, strategische und konsequente Verteidigung ist daher von zentraler Bedeutung.
Was ist eine Brandstiftung (§ 306 StGB)?
Eine Brandstiftung liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich fremde Sachen von erheblichem Wert in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Tatobjekte sind insbesondere:
- Gebäude und Gebäudeteile
- Betriebsstätten und Lagerhallen
- Kraftfahrzeuge
- Warenlager und technische Anlagen
Ein vollständiges Abbrennen ist nicht erforderlich. Bereits das Entstehen eines selbstständig fortbrennenden Feuers kann den Tatbestand erfüllen.
Typische Verteidigungsansätze bei Brandstiftung
Die Verteidigung bei Brandstiftung erfordert eine detaillierte Analyse des gesamten Tatvorwurfs. Ansatzpunkte bestehen insbesondere bei:
- der Frage, ob tatsächlich eine vorsätzliche Brandlegung vorliegt,
- der Bewertung der Brandursachengutachten,
- möglichen alternativen Brandursachen,
- dem Nachweis des Vorsatzes,
- der Abgrenzung zu fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d StGB).
Nicht selten beruhen Brandstiftungsvorwürfe auf Indizienketten, deren Tragfähigkeit kritisch zu prüfen ist.
Strafrahmen bei Brandstiftung
Der Grundtatbestand der Brandstiftung (§ 306 StGB) sieht folgende Strafen vor:
- Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren
- in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
Je nach Sachverhalt können weitere Qualifikationen oder Nebendelikte hinzutreten, etwa Versicherungsbetrug, Sachbeschädigung oder schwere Brandstiftung.
Brandstiftung und weitere Vorwürfe
In der Praxis wird Brandstiftung häufig mit weiteren Straftatbeständen kombiniert, insbesondere:
- Versicherungsbetrug
- schwere oder besonders schwere Brandstiftung
- fahrlässige Brandstiftung
- Umwelt- oder Eigentumsdelikte
Die Verteidigung muss daher stets das gesamte strafrechtliche Risiko im Blick behalten.
Bundesweite Strafverteidigung bei Brandstiftung
Bei einem Brandstiftungsvorwurf steht für Beschuldigte häufig viel auf dem Spiel – strafrechtlich, beruflich und wirtschaftlich. Wir verteidigen bundesweit mit hoher fachlicher Sorgfalt, absoluter Vertraulichkeit und strategischem Weitblick. Jeder Fall wird individuell geprüft, jede Verteidigungsstrategie gezielt auf die konkrete Situation des Mandanten abgestimmt.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um den Tatvorwurf zu entkräften, den Strafrahmen zu reduzieren oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Hier geht es zum Gesetzestext: