Betäubungsmitteldelikte

Handeltreiben mit Drogen

Wir verteidigen Sie in allen Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Strafbar ist insbesondere der Besitz, das Herstellen, die Einfuhr und das Handeltreiben mit Drogen.

Unterschied nach der Menge

Die Strafandrohung für den illegalen Umgang mit Drogen richtet sich auch nach der Menge. Für Kokain, Heroin, Amphetamine (Speed), XTC und Marihuana gelten unterschiedliche Grenzen für die nicht geringe Menge. Überschreitet man die Grenze, droht eine Gefängnisstrafe.

Bande oder Waffen

Besonders hoch ist die Straferwartung, wenn man beispielsweise bei Handeltreiben oder der Einfuhr in das Bundesgebiet eine Waffe bei sich trägt oder als Mitglied einer Bande handelt. Da beträgt die Mindeststrafe 5 Jahre. Es gibt aber hier Möglichkeiten, einen minderschweren Fall darzulegen, so dass diese Strafe reduziert werden könnte.

Es ist daher immer ratsam, bereits bei der Festnahme oder der Vorladung einen Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist, zu Rate zu ziehen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger aus Osnabrück auf.

Hier geht´s zum Gesetzestext (geringe Menge)

Hier geht´s zum Gesetzestext (nicht geringe Menge)

Hier geht´s zum Gesetzestext (Handeln mit Waffen)