BtM-Besitz im Jugendstrafrecht

BtM-Besitz im Jugendstrafrecht Osnabrück

Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende

Der Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln (BtM) betrifft häufig Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre). In diesen Fällen gilt regelmäßig das Jugendstrafrecht (JGG), dessen Ziel nicht Bestrafung, sondern Erziehung und Prävention ist.

Als Strafverteidiger vertrete ich Jugendliche und Heranwachsende diskret und konsequent in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen BtM-Besitzes.

Jugendstrafrecht bei BtM-Besitz: Besonderheiten und Chancen

Der Besitz von Betäubungsmitteln wird nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verfolgt. Für Jugendliche und Heranwachsende finden jedoch die besonderen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) Anwendung, sofern eine jugendtypische Tatmotivation vorliegt.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Alter und Reifegrad des Beschuldigten,
  • Art und Menge des Betäubungsmittels,
  • Besitz zum Eigenkonsum,
  • Ersttat oder Vorbelastungen,
  • schulische, berufliche und familiäre Situation.

Gerade im Jugendstrafrecht bestehen erhebliche Verteidigungsspielräume, um belastende Sanktionen zu vermeiden und das Verfahren frühzeitig zu beenden.

Mögliche Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht

Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht drohen bei BtM-Besitz regelmäßig keine Freiheitsstrafen, sondern erzieherische Maßnahmen, etwa:

  • Einstellung des Verfahrens,
  • Erziehungsmaßregeln (z. B. Gespräche, soziale Trainings),
  • Arbeitsauflagen,
  • Verwarnungen,
  • Auflagen wie Drogenscreenings oder Beratungen.

Ziel einer effektiven Verteidigung ist es, strafrechtliche Einträge, negative Auswirkungen auf Ausbildung oder Studium sowie Führerscheinprobleme zu vermeiden.

Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende

Ich verteidige unter anderem bei:

  • polizeilichen Vorladungen von Jugendlichen,
  • Durchsuchungen von Zimmern, Wohnungen oder Mobiltelefonen,
  • Ermittlungsverfahren wegen BtM-Besitzes,
  • Jugendgerichtsverfahren vor dem Jugendrichter oder Jugendschöffengericht.

Ziel der Verteidigung ist stets:

  • die Einstellung des Verfahrens,
  • eine milde, erzieherische Reaktion statt Strafe,
  • der Schutz der schulischen und beruflichen Zukunft,
  • die Vermeidung eines belastenden Strafregistereintrags.

Typische Konstellationen beim BtM-Besitz im Jugendstrafrecht

Besitz von Cannabis
Eigenkonsum, Grenzmengen, Auswirkungen des KCanG

Besitz von Kokain
Strenge Bewertung, geringe Mengen, Verteidigungsansätze

Besitz von Amphetamin
Abgrenzung Probierkonsum / Besitz, jugendstrafrechtliche Einordnung

Anwalt für BtM-Besitz im Jugendstrafrecht – erfahren und diskret

BtM-Verfahren gegen Jugendliche sind für Betroffene und Eltern besonders belastend. Eine frühe anwaltliche Begleitung ist entscheidend, um Fehlentscheidungen zu vermeiden und die Weichen richtig zu stellen.

Jugendliche sollten ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen machen. Auch im Jugendstrafrecht können unbedachte Angaben langfristige Folgen haben.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – eine sachgerechte Verteidigung schützt Entwicklung und Zukunft.