Was ist eine Erpressung?
Eine Erpressung ist eine Straftat, bei der jemand eine andere Person unter Drohung mit einem Übel dazu zwingt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Dabei kann die Drohung beispielsweise mit Gewalt, der Veröffentlichung von Geheimnissen oder anderen negativen Konsequenzen erfolgen.
In Deutschland ist die Erpressung nach § 253 StGB strafbar. Sie liegt vor, wenn:
- Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel eingesetzt wird.
- Das Opfer dadurch zu einem Verhalten gezwungen wird.
- Der Täter sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.
Eine besondere Form ist die schwere Erpressung (§ 255 StGB), bei der zusätzlich eine Nötigung mit Gewalt oder eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben vorliegt. Das kann zu härteren Strafen führen.
Beispiele für eine Erpressung:
Ein Krimineller schreibt einem Geschäftsmann eine Nachricht: „Zahle mir 10.000 Euro, sonst zerstöre ich dein Geschäft.“ Jemand wird bedroht: „Gib mir dein Handy oder ich schlage dich zusammen!“ (Das ist eine Kombination aus Raub und Erpressung.)
Eine Person droht einem Kollegen: „Wenn du mir nicht hilfst, werde ich unserem Chef erzählen, dass du Firmengeheimnisse weitergegeben hast.“ Ein Ex-Partner verlangt Geld oder Gefälligkeiten mit der Drohung: „Wenn du nicht zahlst, veröffentliche ich deine privaten Fotos oder Chatverläufe.“
Hacker erpressen eine Firma mit gestohlenen Daten: „Überweise uns 1 Million Euro in Bitcoin, sonst veröffentlichen wir alle Kundendaten!“ Eine Person erhält eine E-Mail: „Wir haben dich beim Surfen auf einer bestimmten Website aufgenommen. Zahle 500 Euro, sonst schicken wir das Video an deine Kontakte.“ (Typische Fake-Erpressung, oft als Phishing-Masche.)
Was ist die Strafe für Erpressung?
„Einfache Erpressung“ (§ 253 StGB)
Strafmaß:Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
Beispiel: Jemand droht, peinliche Fotos zu veröffentlichen, wenn er kein Geld bekommt.
Schwere Erpressung (§ 255 StGB)
Wenn die Erpressung mit Gewalt oder Drohung mit Lebensgefahr verbunden ist, spricht man von räuberischer Erpressung. Strafmaß:
Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr (also mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren) Beispiel: Ein Täter zwingt sein Opfer mit einer Waffe dazu, Geld abzuheben.
Erpressung mit Tedesfolge:
Falls das Opfer durch die Erpressung stirbt (z. B. durch Suizid wegen psychischem Druck), kann die Strafe lebenslange Haft sein.
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Erpressung?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.