Hehlerei

Was ist Hehlerei?

Hehlerei ist eine Straftat, bei der jemand eine gestohlene oder rechtswidrig erlangte Sache ankauft, verkauft, besitzt oder weiterveräußert, um sich oder einen anderen zu bereichern. Ziel ist es, die vorherige Straftat (z. B. Diebstahl oder Betrug) auszunutzen und den Täter zu unterstützen.

Wer eine gestohlene Sache ankauft, sich verschafft, weiterverkauft oder in Verkehr bringt, macht sich strafbar (§ 259 StGB).

Beispiele für eine Hehlerei:

  • emand kauft bewusst ein gestohlenes Handy und verkauft es weiter.
  • Ein Händler nimmt gestohlene Waren an und bietet sie günstig zum Verkauf an.

Hehlerei setzt voraus, dass der Täter weiß, dass die Sache aus einer Straftat stammt. Wer also gutgläubig ein gestohlenes Produkt kauft, macht sich nicht strafbar – kann es aber zurückgeben müssen.

Was sind die Strafen für eine Hehlerei?

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe In besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Hehlerei?

Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.

Hier geht es zum Gesetzes:

§ 259 StGB – Hehlerei – dejure.org