Kennzeichenmissbrauch

Was ist Kennzeichenmissbrauch?

Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei geht es um das Manipulieren, Verfälschen oder missbräuchliche Verwenden von Kfz-Kennzeichen.

Beispiele für Kennzeichenmissbrauch:

Ein Kennzeichen verändert, entfernt oder unkenntlich macht

  • Beispiel: Jemand biegt, überklebt oder besprüht ein Nummernschild, um Blitzer zu umgehen.

Ein falsches Kennzeichen anbringt

  • Beispiel: Jemand montiert an seinem Auto ein gestohlenes oder zu einem anderen Fahrzeug gehörendes Nummernschild.

Ein Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Fahrzeug benutzt

  • Beispiel: Jemand fährt mit alten oder abgelaufenen Kennzeichen, ohne das Fahrzeug offiziell anzumelden.

Was ist die Strafe für Kennzeichenmissbrauch?

Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat und wird mit:

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Zusätzlich kann ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen. Wenn das Kennzeichenmissbrauch mit weiteren Delikten (z. B. Urkundenfälschung oder Versicherungsbetrug) zusammenhängt, können die Strafen noch härter ausfallen.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Kennzeichenmissbrauch?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 22 StVG – Einzelnorm