Was versteht man unter Kinderpornographie?
Kinderpornografie bezeichnet die Darstellung von Kindern in sexuellen Handlungen oder in sexuell aufreizender Weise – in Bild, Video, Ton oder Text – und ist in Deutschland strafbar. Es handelt sich dabei um eine besonders schwere Form des sexuellen Missbrauchs, da die Rechte und die Würde von Kindern massiv verletzt werden, auch wenn keine reale Handlung vorliegt.
Beispiele für Kinderpronographie:
- Fotos oder Videos von sexuellen Handlungen mit Kindern
- Bilder, auf denen Kinder nackt und in sexuell eindeutiger Pose dargestellt sind
- Comics, Zeichnungen, 3D-Animationen oder Texte mit sexuellen Inhalten, die Kinder betreffen
- Deepfakes oder KI-generierte Bilder, wenn sie Kinder in sexuellen Kontexten zeigen
Welche Strafen gibt es für Kinderpornographie?
Besitz oder Beschaffung: 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
Herstellung, Verbreitung oder Erwerb: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
In schweren Fällen (z. B. mit vielen Dateien, gewerblich oder mit Kindern unter 14): mindestens 2 Jahre bis zu 15 Jahren
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen Kinderpornographie?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.