Anwalt für Sachbeschädigung in Osnabrück

Anwalt für Sachbeschädigung in Osnabrück

Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist kein Bagatelldelikt. Bereits kleinere Beschädigungen an fremdem Eigentum können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Anwalt für Sachbeschädigung in Osnabrück vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit der notwendigen Erfahrung im Strafrecht – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Was gilt als Sachbeschädigung?

Sachbeschädigung ist in § 303 StGB geregelt und liegt vor, wenn eine fremde Sache vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird. Typische Fälle sind unter anderem:

  • Beschädigung von Fahrzeugen (z. B. Kratzer, Spiegelbruch)
  • Graffiti oder sonstiger Vandalismus
  • Zerstörung von Fenstern, Türen oder Zäunen
  • Beschädigung von Firmeneigentum oder Mietobjekten

Auch scheinbar geringfügige Handlungen können zu einer Strafanzeige führen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.

Strafmaß bei Sachbeschädigung

Sachbeschädigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen, etwa bei gemeinschaftlicher Tat oder erheblichem Schaden, kann das Strafmaß deutlich steigen. Zudem drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Ein erfahrener Strafverteidiger für Sachbeschädigung in Osnabrück prüft, ob der Tatvorwurf haltbar ist, ob Vorsatz vorliegt und ob Verfahrensfehler genutzt werden können.

Ihre Verteidigung durch einen Anwalt für Sachbeschädigung in Osnabrück

Wir übernehmen für Sie unter anderem:

  • Prüfung der Ermittlungsakte
  • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Beantragung von Verfahrenseinstellungen
  • Vertretung vor dem Amts- oder Landgericht

Ziel ist stets, eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.

Frühzeitig handeln – Ihre Rechte sichern

Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache. Als Anwalt für Sachbeschädigung in Osnabrück stehen wir Ihnen kurzfristig zur Seite und schützen Ihre Rechte von Beginn an.

Kontaktieren Sie uns für eine diskrete und professionelle Erstberatung.

Gesetzestext:

Sachbeschädigung § 303 StGB