Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist eine unerwünschte sexuelle Annäherung, die die betroffene Person in ihrer Würde verletzt, einschüchtert, erniedrigt oder beleidigt – sei es körperlich, verbal oder nonverbal.
Beispiele für sexuelle Belästigung:
Körperliche sexuelle Belästigung
- Unerwünschtes Anfassen
- Jemand streichelt einer anderen Person über den Rücken oder Oberschenkel ohne deren Zustimmung.
- Po oder Brust anfassen
- In der U-Bahn greift jemand einer fremden Person an den Po.
- „Zufällige“ Berührungen mit sexuellem Bezug
- Eine Person reibt sich im Vorbeigehen absichtlich an jemandem.
Verbale sexuelle Belästigung
- Sexuell anzügliche Kommentare
- „Mit dir würde ich auch gern mal ins Bett gehen.“
- Wiederholtes Flirten trotz Ablehnung
- Trotz klarer Zurückweisung macht eine Person weiterhin sexuelle Andeutungen.
- Fragen nach sexuellen Vorlieben
- „Stehst du eigentlich auf ältere Männer?“ in einem beruflichen Kontext.
Nonverbale sexuelle Belästigung
- Zeigen oder Versenden von Pornografie
- Jemand zeigt auf dem Handy explizite Inhalte im Beisein anderer.
- Obszöne Gesten
- Zungenlecken, Stöhnen, anzügliches Nachahmen sexueller Bewegungen.
- Aufdringliche Blicke
- Jemand starrt wiederholt auf die Brüste oder den Schritt einer Person.
Am Arbeitsplatz oder in der Schule
- Vorgesetzte/r verlangt ein „Date“ oder sexuelle Gefälligkeiten in Verbindung mit Karrierevorteilen.
- Kollegen verteilen sexistische Witze oder Fotos in Gruppen-Chats.
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen sexuelle Belästigung?
Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.