Sexuelle Belästigung

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist eine unerwünschte sexuelle Annäherung, die die betroffene Person in ihrer Würde verletzt, einschüchtert, erniedrigt oder beleidigt – sei es körperlich, verbal oder nonverbal.

Beispiele für sexuelle Belästigung:

Körperliche sexuelle Belästigung

  1. Unerwünschtes Anfassen
    • Jemand streichelt einer anderen Person über den Rücken oder Oberschenkel ohne deren Zustimmung.
  2. Po oder Brust anfassen
    • In der U-Bahn greift jemand einer fremden Person an den Po.
  3. „Zufällige“ Berührungen mit sexuellem Bezug
    • Eine Person reibt sich im Vorbeigehen absichtlich an jemandem.

Verbale sexuelle Belästigung

  1. Sexuell anzügliche Kommentare
    • „Mit dir würde ich auch gern mal ins Bett gehen.“
  2. Wiederholtes Flirten trotz Ablehnung
    • Trotz klarer Zurückweisung macht eine Person weiterhin sexuelle Andeutungen.
  3. Fragen nach sexuellen Vorlieben
    • „Stehst du eigentlich auf ältere Männer?“ in einem beruflichen Kontext.

Nonverbale sexuelle Belästigung

  1. Zeigen oder Versenden von Pornografie
    • Jemand zeigt auf dem Handy explizite Inhalte im Beisein anderer.
  2. Obszöne Gesten
    • Zungenlecken, Stöhnen, anzügliches Nachahmen sexueller Bewegungen.
  3. Aufdringliche Blicke
    • Jemand starrt wiederholt auf die Brüste oder den Schritt einer Person.

Am Arbeitsplatz oder in der Schule

  • Vorgesetzte/r verlangt ein „Date“ oder sexuelle Gefälligkeiten in Verbindung mit Karrierevorteilen.
  • Kollegen verteilen sexistische Witze oder Fotos in Gruppen-Chats.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen sexuelle Belästigung?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 184i StGB – Einzelnorm