Sexueller Missbrauch Jugendlicher

Was ist sexueller Missbrauch Jugendlicher?

Sexueller Missbrauch Jugendlicher bezeichnet sexuelle Handlungen an oder mit Jugendlichen, die entweder gegen deren Willen, unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses oder unter Verletzung gesetzlicher Altersgrenzen erfolgen. In Deutschland ist das im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, insbesondere in den §§ 174 bis 184.

Beispiele und Erscheinungsformen von sexueller Missbrauch Jugendlicher:

  • Ein Lehrer hat einvernehmlichen Sex mit einer 16-jährigen Schülerin –
  • strafbar wegen Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses.
  • Ein 40-jähriger Mann verspricht einem 15-jährigen Jungen Geld für sexuelle Handlungen –
  • strafbar wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher (§ 182 StGB).
  • Ein 17-Jähriger zwingt eine 16-Jährige gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen –
  • strafbar wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB).

Welche Strafen gibt es für sexueller Missbrauch Jugendlicher?

Wenn die Tat gegen Entgelt oder in Ausnutzung einer Lage erfolgt:

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Bei Ausnutzung sexueller Unerfahrenheit durch einen deutlich älteren Täter:

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

In schweren Fällen (z. B. mit Gewalt oder wiederholt): bis zu 10 Jahren

Beispiel: Ein 35-Jähriger hat Sex mit einem 15-Jährigen und nutzt seine Unerfahrenheit aus.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen sexueller Missbrauch Jugendlicher ?

Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 182 StGB – Einzelnorm