Was ist sexueller Missbrauch Schutzbefohlener?
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt vor, wenn eine erwachsene Person sexuelle Handlungen an oder mit einem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen vornimmt, der ihr zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut ist. Es handelt sich um einen besonders schweren Vertrauensmissbrauch und ist in Deutschland nach § 174 StGB strafbar.
Als Schutzbefohlene gelten z. B.:
- Kinder und Jugendliche, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. zu Eltern, Lehrern, Trainern, Erziehern)
- Pflegekinder in einer Familie oder Einrichtung
- Auszubildende, Praktikanten, Schüler
- Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen
Beispiele für sexueller Missbrauch Schutzbefohlener:
Lehrer-Schülerin (15 Jahre)
Ein Lehrer beginnt eine sexuelle Beziehung zu einer Schülerin, die er unterrichtet. Auch wenn sie einverstanden scheint, liegt ein strafbarer Missbrauch vor, da der Lehrer eine pädagogische Autorität hat.
Pflegevater und Pflegetochter (13 Jahre)
Ein Pflegevater berührt seine Pflegetochter in intimer Weise oder zwingt sie zu sexuellen Handlungen. Strafbar, weil ein Erziehungsverhältnis besteht.
Heimleiter und Jugendlicher (17 Jahre)
Ein Leiter einer Jugendwohngruppe bringt einen Jugendlichen dazu, intime Fotos zu schicken, indem er mit Konsequenzen droht. Missbrauch im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses.
Sporttrainer und Sportlerin (16 Jahre)
Ein Trainer beginnt eine sexuelle Beziehung mit einer jugendlichen Athletin aus seinem Team. Auch ohne Zwang strafbar, da Abhängigkeit durch Betreuung vorliegt.
Therapeut und Patientin (17 Jahre)
Ein Psychotherapeut verführt eine minderjährige Patientin während der Therapie zu sexuellen Handlungen. Vertrauensmissbrauch in medizinischem Verhältnis – strafbar.
Welche Strafen gibt es für sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Grundstrafrahmen laut § 174 StGB
- Einfacher sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
➤ Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
Beispiel: Ein Lehrer hat einvernehmliche sexuelle Kontakte mit einer 16-jährigen Schülerin. - Schwerer sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
➤ Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren
Beispiele:- Wiederholte Taten
- Einsatz von Gewalt oder Drohungen
- Besonders demütigende oder erniedrigende Handlungen
- Missbrauch durch mehrere Täter
Was tun bei einer Anzeige oder Anlage wegen sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Nehmen Sie schnellest möglich nach der Vorladung oder der Anklage Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht aus Osnabrück auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.