Was ist ein sexueller Übergriff?
Ein sexueller Übergriff ist eine nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung, bei der eine Person gegen den Willen einer anderen sexuell aktiv wird – ohne deren Zustimmung. Das kann durch körperliche Gewalt, Drohung, Überraschung oder Ausnutzen einer hilflosen Lage geschehen.
Bespiele für sexueller Übergriff:
Jemand wird ohne Zustimmung angefasst (z. B. an Brust, Po oder Genitalien).
Jemand wird gegen seinen Willen geküsst oder bedrängt.
Eine Person nutzt die Hilflosigkeit (z. B. durch Alkohol oder Schlaf) aus, um sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Welche Strafen gibt es für sexueller Übergriff?
Grundtatbestand (§ 177 Abs. 1 StGB)
Wenn jemand gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person eine sexuelle Handlung an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt:
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
Schwerwiegendere Fälle (§ 177 Abs. 2–6 StGB)
Wenn zusätzliche Umstände dazukommen (z. B. Gewalt, Drohung, Überraschung, Ausnutzen einer schutzlosen Lage), erhöht sich das Strafmaß.
Beispiele:
- mit Gewalt oder Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben
➞ 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe - wenn das Opfer besonders schutzlos ist (z. B. bewusstlos, betrunken, krank)
➞ 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe - wenn mehrere Täter zusammen handeln („gemeinschaftlich“)
➞ 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
Besonders schwere Fälle (§ 177 Abs. 6 StGB)
Z. B. wenn:
- eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet wird
- das Opfer schwer verletzt wird
- das Opfer unter 14 Jahre alt ist (in Kombination mit Nötigung)
Strafe: 3 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
Was tun bei einer Vorladung oder Anklage wegen sexueller Übergriff?
Nehmen Sie schnellest möglich nach dem Vorwurf der o.g. durch die Vorladung Kontakt zu Rechtsanwalt Jähnig – Fachanwalt für Strafrecht auf. Wir werden die notwendigen Informationen sammeln und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Warten Sie nicht erst auf die Anklage oder den Strafbefehl. Wir verteidigen bundesweit!