Unterlassene Hilfeleistung

Was ist eine unterlassene Hilfeleistung?

Die unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat nach § 323c StGB. Sie liegt vor, wenn jemand in einer Notlage nicht hilft, obwohl es ihm möglich und zumutbar wäre.

Voraussetzungen für unterlassene Hilfeleistung:

  1. Eine Unglückssituation, gemeine Gefahr oder Not
    → z. B. ein Unfall, ein medizinischer Notfall oder eine Naturkatastrophe
  2. Möglichkeit zur Hilfeleistung
    → Die Person könnte helfen, ohne sich selbst in erhebliche Gefahr zu bringen.
  3. Keine Hilfe trotz Zumutbarkeit
    → Es reicht aus, den Notruf zu wählen, wenn keine direkte Hilfe möglich ist.

Beispiele für eine unterlassene Hilfeleistung:

Ein Passant ignoriert einen bewusstlosen Menschen auf der Straße. Ein Autofahrer fährt an einem Unfall vorbei, ohne Hilfe zu leisten. Eine Person ruft keinen Notarzt, obwohl ein Freund kollabiert.

Strafen für die eine unterlassene Hilfeleistung:

Unterlassene Hilfeleistung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Was tun bei einer Vorladung oder Anklage?

Bei einer Vorladung oder Anklage sollten Sie immer einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. Wie geben Ihnen einen kostenlose Ersteinschätzung. Je früher Sie zu uns Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Sie beraten und unterstützen.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von… – dejure.org